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Freitag, den 11. Febr. 2005

Zustimmung der Eltern  

CK - Washington.   Online-Vorgänge mit Kindern unter 13 Jahren unterliegen den besonderen Bestimmungen des Children's Online Privacy Protection Act, COPPA. Insbesondere wird die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt. Die Bundesverbraucherschutzbehörde, FTC, ist für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen zum COPPA-Gesetz verantwortlich.

Am 14. Februar 2005 läuft die Frist zur Kommentierung einer von der FTC entworfenen Bestimmung ab, die die Zustimmungsmethodik festlegt. Die FTC hat sich entschlossen, die als Sliding Scale bezeichnete Methode auf Dauer einzuführen, die seit 2002 zunächst als vorläufige Maßnahme in Kraft gesetzt wurde.

Das Amt ermittelte, dass seither keine verbesserten Methoden entwickelt wurden und sich die mit der elektronischen Signatur entwickelten Identifikationswege nicht durchsetzten. Die verschiedenen Optionen für Internetanbieter sind in der Ankündigung der neuen Bestimmung verzeichnet. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können online eingereicht werden.


Freitag, den 11. Febr. 2005

Download oder Klauen?  

CK - Washington.   Der Ladendiebstahl einer DVD ist weniger riskant als ihr Download, stellt Karl Wagenfuehr in einer BoingBoing-Analyse fest. Der Unterschied in den Höchststrafen beträgt $3,3 Mio. Gerechtigkeit besteht bei den Haftstrafen von jeweils einem Jahr.


Freitag, den 11. Febr. 2005

SCO beweislos gegen IBM  

CK - Washington.   Etwas nackt steht SCO vor Bundesrichter Dale Kimball vom untersten Bundesgericht in Bezirk Utah, denn in dem Mammutverfahren The SCO Group, Inc. v. International Business Machines Corporation, Az. 2:03CV294 DAK, um einen Schadensersatz von $5 Mrd. legte SCO keine geeigneten Beweise vor. Groklaw erörtert die Reaktion auf die Zwischenentscheidung vom 9. Februar 2005, die dort auch als Text-Datei angeboten wird. Das Verfahren betrifft die wichtige Frage, ob das Open Source Linux-System rechtswidrig auf Quellkode der Unix-Variante von SCO basiert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.