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Sonntag, den 13. Febr. 2005

Schiedspräklusion zugunsten des Anwalts  

CK - Washington.   Das Schiedsverfahren Patrick T. Manion, Jr. v. Stephen E. Nagin; Herzfeld & Rubin et al. führt nach dem Urteil vom 16. Dezember 2004 zu einer weiteren Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks, Az. 04-1579, vom 13. Januar 2005. Das neue Urteil betrifft die von Manion geltend gemachten Ansprüche gegen die Anwälte seines ehemaligen Arbeitgebers Boat Dealers' Alliance wegen Verletzung der Treuepflicht, fahrlässiger Schadenszufügung sowie deliktischer Einwirkung in bestehende Vertragsverhältnisse.

Einer der beklagten Anwälte hatte sich als World Class Lawyer in einer World Class Law Firm bezeichnet. Bei der Gründung einer Gesellschaft beantwortete er Fragen Manions mit dem Hinweis, er sei der Anwalt, verstünde alles und Manion solle ihm nur vertrauen, wenn er ihm sage, dass seine Teilhaberstellung wunschgemäß gesichert sei. Außerdem sei seine leitende Stellung für die nächsten 20 Jahre garantiert. Als Manion entmachtet und entlassen wurde, gewann die Gesellschaft das von Manion gegen sie angestrengte Schiedsverfahren auf Anfechtung seiner Entlassung. Manion erfuhr zu spät, dass der Anwalt entgegen seiner Erwartung nicht seine Interessen vertrat, sondern die der Gesellschaft.

Nach der Schiedsentscheidung gegen Manion beantragten die Anwälte, die gegen sie geltend gemachten Ansprüche aufgrund des Grundsatzes vom collateral Estoppel, einer Rechtskrafterstreckungsart, abzuweisen, und das Untergericht gab dem Antrag statt. Das Bundesberufungsgericht bestätigte nun die Entscheidung unter dem Gesichtspunkt desselben Grundsatzes, allerdings mit der Bezeichnung Issue Preclusion des Präzedenzfalles Liberty Mutual Insurance Company v. FAG Bearings Company, 335 F.3d 752, 758 (8th Cir. 2003). Es erklärte, dass der ergangene Schiedsspruch nach Wellons, Inc. v. T.E. Ibberson Co., 869 F.2d 1166, 1168-69 (8th Cir. 1989), eine Rechtskrafterstreckung auf das ordentliche Verfahren entwickelt.

In seiner Begründung untersuchte das Gericht die verschiedenen materiellen Ansprüche und erwähnte dabei, dass ein Mandatsverhältnis nicht nur durch Vertrag, sondern durch eine deliktische Beziehung der Parteien zustande kommt, aaO S. 8. Während das Präzedenzfallrecht bei der Gesellschaftsgründung die Mandatsbeziehung auf Gesellschaft und Anwalt beschränkt, stellte das Gericht hier auch ein Mandat zwischen Anwalt und Manion fest, der sich auf Rechtsauskünfte des Anwalts über seine eigene Rechte verlassen hatte und verlassen durfte, weil das einzelstaatliche Standesrecht dem Anwalt eine besondere Aufklärungspflicht über die Vertretungsverhältnisse auferlegt. Da Manion im Schiedsverfahren jedoch keinen materiellen Anspruch beweisen konnte, hatte das Schiedsgericht zu Recht gegen ihn entschieden, und die Wirkung dieser Entscheidung erstreckt sich präkludierend auch auf das ordentliche Verfahren.


Sonntag, den 13. Febr. 2005






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.