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Freitag, den 11. März 2005

Freitag, den 11. März 2005

Scheinfreie Künstlerbetreuung  

SKe - Washington.  In der Sache Yoo v. Robi, Az. B165843 entschied das Berufungsgericht in Kalifornien am 25. Februar 2005, dass die Betreuung von Künstlern ohne entsprechende Genehmigung gegen den Talent Agencies Act verstösst. In solchen Fällen kann für eine derartige Leistung keine Vergütung verlangt werden.

Nach dem Labor Code, §1700.5 von Kalifornien darf sich niemand als Talentförderer betätigen, der hierfür keinen Gewerbeschein vom Labor Commissioner erwirbt. Eine Genehmigung ist schon dann erforderlich, wenn mit Dritten Beschäftigungskonditionen ausgehandelt werden und fertige, nur noch auf die Unterschrift des Künstlers wartende Vereinbarungen präsentiert werden.

Ohne Gewerbeschein abgeschlossene Verträge sind ex tunc nichtig. Damit können aus ihnen keine Entgeltforderungen geltend gemacht werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.