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Freitag, den 18. März 2005

Kein Geld für verstrahlte Arbeiter  

MG - Washington   Schädigungen der DNA-Struktur durch radioaktive Strahlung oder giftige Substanzen gelten nach der Entscheidung Rainer v. Union Carbide Corp., Az. 03-6032, vom 8. März 2005 des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks nicht als körperliche Schädigung.

Geklagt hatten vier Arbeiter einer Urananreicherungsfabrik in Kentucky, die ohne ihr Wissen starken Dosen radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren. Keiner der Arbeiter war bislang erkrankt. Die Kläger führten an, dass die aufgenommenen radioaktiven Substanzen bereits das Erbgut geschädigt hätten und in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Erkrankung an Krebs führen würden.

Das Berufungsgericht musste sich bei seiner Entscheidung auf das einzelstaatliche Einzelfallrecht von Kentucky und damit auf bereits ergangene Entscheidungen des dortigen obersten Gerichtshofs stützen und abwägen, wie dieser im konkreten Fall urteilen würde. Dabei konnte er sich auf ein bereits ergangenes Urteil beziehen, nach dem für eine Geltendmachung von Ansprüchen zumindest ansatzweise eine konkrete Schädigung feststellbar sein müsse.

Nach der Auffassung des Gerichts werden die Kläger durch die erfolgte Abweisung der Klage jedoch nicht benachteiligt: Da in Kentucky nur einmal in derselben Sache Klage erhoben werden könne, würde bei einer Stattgabe der jetzigen Klage der Rechtsweg im Falle einer späteren Erkrankung und damit die Möglichkeit einer dann höheren Schadensersatzzahlung abgeschnitten werden.


Freitag, den 18. März 2005

High Tech im Gerichtssaal  

FE - Washington.   Multimedia wird wohl bald in viele amerikanische Gerichtssäle Einzug halten. Eine eindrucksvolle Präsentation fand am 15. März 2005 im Ceremonial Courtroom des Bundesgerichts des Bundesbezirks unter dem Titel Technologie im Gerichtssaal des 21. Jahrhunderts statt.

Eingeladen hatte der Richterrat der District of Columbia Bar Association, der Anwaltskammer der Hauptstadt. Im Rahmen einer Vorstellung eines Projektes der William & Mary Law School in Williamsburg offenbarte eine simulierte Gerichtsverhandlung, dass der virtuelle Gerichtssaal bald schon Realität sein kann.

Videokonferenzen und Multimediapräsentationen ermöglichen es, dass einige der Prozessbeteiligten abwesend sein können. Während des Prozesses verfolgen die Beteiligten über einen Monitor das Verfahren.

So können Beweismittel schneller und auf andere Weise als bisher dargeboten werden. Prozessmaterialien lassen sich effektiver auswerten, da bestimmte Beweismittel, wie auf Video aufgezeichnete Aussagen, Tatobjekte oder Schriftstücke den Geschworenen bei Bedarf mehrfach präsentiert werden können.

Mit dieser Methode lassen sich mehr Daten als bisher übermitteln. Nach Verfahrensrecht müssen Richter und Geschworene bei einer mündlichen Verhandlung einen persönlichen Eindruck gewinnen. Dieser entsteht bei den Beteiligten durch die neue Art der Darbietung der Prozessmaterialien zeitgleich. Erfahrungen mit der neuen Technologie belegen, dass Prozessbeteiligte multimedial dargebotene Fakten intensiver als in herkömmlicher Weise präsentierte aufnehmen.

Die Technik hat ihren Preis. Die Kosten der Erstausstattung eines Gerichtssaales werden auf $250.000 geschätzt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.