• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 25. März 2005

Blog: Recht der Schreiber  

CK - Washington.   Das Blog ist nicht nur ein gesellschaftliches Phänomen, sondern auch ein journalistisches Mittel von höchster Bedeutung für die Demokratie, auf dem Rang der Gutenberg-Erfindung. Aufgrund dieser Erkenntnis gelangt der Abgeordnete John Conyers zur Erkentnis, dass der Rolle der Blog-Berichterstatter derselbe gesetzliche Schutz zusteht wie er Berichterstattern anderer Medienarten gewährt wird. In einem Gastkommentar bei ZDnet erörtert er seine Auffassung, die er auch im Kongress vertritt.


Freitag, den 25. März 2005

Gnade vor Recht  

CK - Washington.   Die Referendare in der Auslandsausbildung verlieren heute wieder einmal einen Feiertag. Soll man sie überraschen und am Mittag entlassen? Am Montag wieder? Oder sähen sie das enttäuscht als diskriminierende Ausgliederung von Ausländern aus dem hiesigen Alltag an?


Freitag, den 25. März 2005

Sachdienliche Hinweise  

CK - Washington.   Die Öffentlichkeit wird um sachdienliche Hinweise gebeten. Die Münze spricht diese Bitte im Rahmen der Verordnungsgesetzgebung aus, wie es vom Bundesverfahrensrecht des Administrative Procedure Act vorgeschrieben ist.

Konkret werden Vorschläge zum Geld der USA erwünscht: Welche Gestaltung; welche besonderen Ereignisse sind zu berücksichtigen; wieviele Münzen sollten geschlagen werden? Die amtliche Bekanntmachung findet sich im heutigen Bundesanzeiger, dem Federal Register, Band 70, Heft 56, S. 15160-15161.

Die nächste Sitzung des Münzbürgerbeirats nach 31 USC §5135(b)(8)(C) findet am 24. Mai 2005 in Washington statt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.