• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 27. Mai 2005

Ende des Imitats  

.   In Europa wird zwar noch emsig für das Stimmenimitat im Werbebereich geworben, doch auf beiden Seiten des Atlantiks entwickelt sich das Recht zur unerlaubten gewerblichen Nachahmung so, dass die Haftung von Imitatoren, Werbeagenturen, Werbekunden und Mitstörern immer deutlicher wird.

Während in Europa das Persönlichkeitsrecht und Droit Moral Haftungs- sowie Unterlassungsansprüche auslösen, liegt der rechtliche Ansatz in den Vereinigten Staaten vorrangig im Right of Publicity. Das öffentliche Radiosystem National Public Radio bietet ein anschauliches Beispiel als Tonbericht an.

Nachtrag: Holger Gauß geht in seiner in diesem Jahr im Nomos Verlag erschienenen Dissertation Der Mensch als Marke - Lizenzierung von Name, Bild, Stimme und Image im deutschen und US-amerikanischen Recht - nicht zu verwechseln mit dem Buch Der Mensch als Marke - Konzepte - Beispiele - Experteninterviews -rechtsvergleichend auch auf das Recht an der menschlichen Stimme ein. In Österreich, wo das Stimmenimitat ebenfalls noch im Internet beworben wird, ist auch der urheberrechtliche Ansatz des OGH-Urteils vom 20. März 2003, Az. 6Ob287/02b, interessant, der nach §78 UrhG auch Stimmlage, Tonfall, Sprachmelodie und Dialekt schützt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.