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Sonntag, den 29. Mai 2005

Falsches LLM für Bar Exam?  

.   Immer mehr Universitäten sehen LLM-Studenten heute als bequeme Geldquelle an, denen man nicht das amerikanische Recht beibringen, sondern nur einen amerikanischen Titel verschaffen soll. Deshalb verwehren sie den LLM-Kandidaten die schwereren Fächer, die die Grundlagen des US-Rechts vermitteln, und verweisen sie statt dessen auf die Electives, die für die amerikanischen Kommilitonen lediglich das Sahnehäubchen bedeuten - wohlwissend, dass diese Fächer weder für das Bar Exam noch die spätere Praxis bedeutsam sind.

Besonders auffällig ist das Verbot der für das Multistate Bar Exam kritischen Fächer: Contracts, Torts, Constitutional Law, Criminal Law, Evidence, und Real Property. Diese Fächer bilden gleichzeitig die Grundlagen für wesentliche Prüf- und Praxisbereiche wie Equity und Civil Procedure. Wer nach einem LLM in Deutschland im US-Recht aktiv wird und diese Fächer nicht gelernt hat, tappt vielfach im Dunkeln, aber beherrscht hoffentlich wenigstens die englische Sprache besser als zuvor.

Vor der Aufnahme oder Förderung eines LLM-Studiums ist daher zu prüfen, welche Universität überhaupt das Studium des US-Rechts in seinem Kernbereich zuläßt, weil bei der falschen Wahl der Universität das Studium sonst inhaltlich eine Geld- und Zeitverschwendung darstellt. Nicht ohne Grund lässt der District of Columbia keine LLM-Absolventen zum Bar Exam zu, die die Hauptfächer nicht studieren durften. Zahlreiche Absolventen sind gezwungen, sich nach New York oder andere Staaten mit geringeren Anforderungen zu wenden.

Demnächst folgt vielleicht an dieser Stelle eine Erhebung, die zukünftigen LLM-Studenten und -Förderern solcher Ausbildungsprogramme bei der Ermittlung geeigneter Universitäten helfen kann. Aus dem Austausch mit Absolventen, Dekanen und Professoren ist jedenfalls schon seit Jahren deutlich geworden, dass die für das normale Juraprogramm zur Oberliga rechnenden Unis bei LLM-Programmen oft ganz unten liegen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.