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Sonntag, den 19. Juni 2005

Auf dem Gabelstapler  

.   Der Gabelstaplerhersteller warnt Benutzer, keine Personen zu hieven. Sie klemmen eine Sicherheitsvorkehrung ab und tun es doch. Die aus zehn Metern in die Tiefe Gestürzten klagen, und das erstinstanzliche Gerichte weist die Klage gegen den Hersteller auf Schadensersatz ab.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks stellt im Fall Nanette Sanders, James A. Sanders, Jr. v. Lull International, Inc., Rental Service Corporation, Inc. et al., Az. 04-12151, am 9. Juni 2005 jedoch fest, dass Tatsachenfragen im Rahmen der Produkhaftung zu klären sind, die in die Zuständigkeit der Geschworenen fallen.

Die Urteilsbegründung erläutert anschaulich die Voraussetzungen für eine Haftung des Herstellers und Vermieters für ein vom Kunden verändertes Gerät sowie eine Haftpflicht auslösende Fehler in Design, Warnhinweisen und Herstellung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.