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Montag, den 27. Juni 2005

Botschaft: Organ der Rechtspflege  

VH - Washington.   Beim juristischen Kolloquium für Referendare des Capital Area Chapter der German American Law Association am 24. Juli 2005 in der deutschen Botschaft vermittelte Konsul Johannes Moosburner einen umfassenden Einblick in die Haupttätigkeitsfelder des Konsulats in der Hauptstadt.

Das Konsulat stellt für die im Ausland ansässigen Deutschen in rechtlichen Angelegenheiten eine wichtige Verbindungsstelle nach Deutschland dar und versteht sich somit als Dienstleistungsbehörde. Neben der Erteilung von Visen erstreckt sich die konsularische Hilfe auch auf die Betreuung deutscher USA-Besucher in Notfällen, wie im Fall des Verlustes oder Diebstahls von Ausweispapieren, Kreditkarten oder in Krankheitsfällen. Ebenso umfasse die konsularische Tätigkeit die Überführung und Erleichterung der Identifizierung deutscher Staatsangehöriger im Todesfall.

Bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Tätigkeitsbereich eines Notars werde die Konsularabteilung vorrangig in Form der Beurkundung sowie der rechtlichen Beratung hinsichtlich der möglichen Beantragung von Erbscheinen aktiv. Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts, IPR, spielen dabei eine bedeutende Rolle.

Im strafrechtlichen Rahmen ist neben der Rechtshilfe die Betreuung deutscher Staatsangehöriger, die in Amerika zu Tode verurteilt sind, und anderer Strafgefangener bedeutsam. Die Fragen der Referendare erörterte Konsul Moosburner im weiteren Verlauf des Kolloquiums und erklärte zudem die Anforderungen an Bewerber für den diplomatischen Dienst.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.