• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 02. Juli 2005

Vorurteil gegen Kunden  

.   Der Family Entertainment and Copyright Act of 2005, S. 167, unterzeichnet am 27. April 2005, erweitert die Rechte mancher Urheberrechtsinhaber. Der Kunde darf sich wie ein vermuteter Pirat behandeln lassen, und die Verhältnismäßigkeit der Strafen wird ebenso wie die Ausgewogenheit der Rechte von Herstellern und Kunden bezweifelt.

Ein kopierter Film kann einen 15-Jährigen länger ins Gefängnis bringen als den Chef eines Filmvertreibers, der Investoren um Hunderte von Millionen Dollar betrügt. Und doch reichen die drakonischen Regelungen den Filmvertreibern nicht. In DVD-editing software raises ire of Hollywood, interest of courts wird erörtert, dass die wenigen Schutzregeln zugunsten von Kunden weiter ausgehöhlt werden sollen.

Was nach dem geänderten Urheberrecht für Filmnutzer zulässig sein soll, soll auf dem Weg über das Markenrecht wieder verboten werden. Der dort geschilderte Konflikt betrifft die gesetzlich zugelassene Veränderung von Werken. Verbraucherschützer Ed Foster weist in seinem GripeLog laufend auf Fälle hin, in denen Kunden, vor allem im Software-Bereich, wie Piraten behandelt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.