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Freitag, den 05. Aug. 2005

FCPA gegen Bestechung  

.   Seit Jahrzehnten versuchen die USA, gegen die Bestechung vorzugehen, und andere Staaten zu Verbotsgesetzen zu animieren, die die Bestechung international ächten. Eine geplante internationale Organisation mit dieser konkreten Aufgabenstellung wurde vor 13 Jahren be-, doch nicht ausgebrütet.

Das Justizministerium veröffentlicht weiterhin detaillierte Materialien zum Foreign Corrupt Practices Act, gemeinhin FCPA genannt. Dazu zählen auch Erläuterungen für Otto Normalverbraucher, der die Verfolgungsstellen mit sachdienlichen Hinweisen versorgen will.

Mittlerweile hat die Ächtung der Korruption das internationale Format gewonnen, das man sich vor einem Jahrzehnt angesichts weitgehender Zurückhaltung seitens Regierungen, internationaler Organisationen und selbst Teilen der Wirtschaft - auch bei kleinen Schritten - kaum erhoffen durfte.

Disclosure: Der Verfasser war vor Jahren an sektorenspezifischen, multilateralen Anti-Korruptions-Verhandlungen im Auftrag einer internationalen Organisation und staatlicher Stellen als FCPA-Sachverständiger beteiligt. Für das Interesse am Thema dankt er seinem Ausbilder, der als Jurist und Politiker eine strenge ethische Einstellung zu Korruption und Nepotismus nicht nur ererbte und lebte, sondern auch stets weitervermittelte: Dr. Ugo Mifsud Bonnici, dem späteren Präsidenten der Repubblika ta' Malta.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.