• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 27. März 2006

Schiedsspruch geprüft  

.   Schiedssprüche unterliegen einer sehr begrenzten gerichtlichen Nachprüfung, bestimmte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Sachen Cytyc Corporation v. Deka Products Ltd. Partnership, Az. 05-2371, am 1. März 2006 unter Bezugnahme auf den Präzedenzfall Teamsters Local Union No. 42 v. Supervalu, Inc., 212 F.3d 59, 61 (2000): [D]isputes that are committed by contract to the arbitral process almost always are won or lost before the arbitrator.

Zwar erklärte das Gericht, dass Schiedssprüche nicht unanfechtbar sind: None of this means, however, that arbitral awards are utterly impregnable.. Doch konnte es in diesem Fall keine der wenigen nach dem Bundesschiedsgesetz, Federal Arbitration Act, geltenden Ausnahmen feststellen.

In seiner Begründung erörtert der United States Court of Appeals for the First Circuit die Falschauslegung des anwendbaren Rechts, die Missachtung des Rechts und die Behauptung der fehlenden Würdigung wesentlicher Beweise. Der Schiedsspruch wird daher gegen die ihn angreifende Partei zur Vollstreckung bestätigt.


Montag, den 27. März 2006

Tintenkartell  

.   Ein ausschließliches Bezugsgebot für Tinte in Verbindung mit dem Bezug patentierter Tintenstrahler ist nicht allein aufgrund des Vorliegens eines Patents kartellwidrig. Im vom landesweit für Patentfälle zuständigen Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in der amerikanischen Hauptstadt an den Obersten Bundesgerichtshof der USA gelangten Fall Illinois Tool Works Inc. et al. v. Independent Ink, Inc., Az. 04-1329, verlangte das Gericht am 1. März 2006 zudem vom Kläger, der einen Kartellverstoß behauptet, den Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung des Patentinhabers.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.