• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 03. Juni 2006

Recht vom fremden Planeten  

.   Jeder Einzelstaat der USA besitzt sein eigenes Recht. Dem Anwalt in einem Staat kann das Recht eines anderen Staats wie das von einem anderen Planeten vorkommen, wie das CrimLaw Blog am 2. Juni 2006 am Beispiel der Strafverteidigerpraxis anschaulich beschreibt.

Nur im Ausland wird daher unter Juristen vom amerikanischen Recht als einer einzigen Rechtsordnung gesprochen. Selbst Rechtsgutachten gehen oft davon aus, dass das Rechtsprinzip X auch im Staat 2 gilt, weil X im Staat 22 zutrifft.

Das ist erschütternder, als die Forenhaftungsrechtsprechung von Hamburg und Düsseldorf in einen Topf zu werfen.

Ein anderer Trugschluss betrifft die im Ausland und von US-Laien manchmal ungeprüfte Frage des inneramerikanischen Privatrechts, Conflict of Laws. Nur weil ein Fall im Staat 4 verhandelt wird, braucht noch längst nicht das Recht des Staates 4 anwendbar zu sein. Es kann das des Staates 44, oder der Rechtsordnung von Nichtstaaten wie dem District of Columbia oder den Jungferninseln sein.

Solange diese Eigenheiten des US-Rechts verkannt werden, beispielsweise bei der Anerkennung von Urteilen im Ausland, bleibt der Markt für Zweitgutachten erhalten.


Samstag, den 03. Juni 2006

Skype wird eingestellt?  

.   Die Patentklage in Sachen Net2Phone, Inc. v. eBay, Inc. et al., Az. unbekannt, vom 1. Juni 2006 wegen der Verletzung der VoIP-Patentansprüche der Klägerin durch Skype und eBay ist bei Findlaw veröffentlicht. Die Patentinhaberin rief das unterste Bundesgericht in New Jersey, den United States District Court for the District of New Jersey, an.

Weitere Beklagte sind die noch nicht identifizierten Parteien John Does 1-10. Die Klage kann auf sie erstreckt werden. Möglicherweise beabsichtigt die Klägerin, andere VoIP-Anbieter in den Prozess einzubeziehen. Der Stil der Klage als Notice Pleading läßt nicht erkennen, worin die behauptete Verletzung des Patentes Nr. 6108704 aus dem Jahre 2000 besteht. Die Anträge laufen im wesentlichen auf die Einstellung des Skype-Dienstes sowie Rechnungslegung und Gewinnabschöpfung hinaus, aaO S.5.

Dem Management der Klägerin steht ein Jurist vor, der 32 Jahre lang als Anwalt arbeitete, bevor er küzlich zur Klägerin wechselte. Die Patentschrift lautet nicht auf die Klägerin, die jedoch in der Klage den Erwerb durch Abtretung behauptet. Während solche Umstände an einen Patent Troll denken lassen, vermitteln die auf der Webseite der Klägerin dargestellten Aktivitäten ein anderes Bild, nämlich das einer legitimen Patentnutzerin.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.