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Mittwoch, den 14. Juni 2006

Patentklage geht ins 10. Jahr  

.   Die Patentklage zur Durchsetzung des Xerox-Einstrich-Systems zur Handschriftenerkennung wurde 1997 eingereicht und wird nach der neuen Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Sachen Xerox Corporation v. 3Com Corporation et al., Az. 04-1470, wohl bald das Jahrzehnt abschließen. Inhaltlich betrifft dieser Prozess die Gültigkeit des Graffiti-Systems, welches 1993 in den ersten Zoomer-PDAs mit dem GEOS Betriebssystem und später in Palm-PDAs Einsatz fand.

Das neue Urteil vom 8. Juni 2006 dokumentiert den historischen Verlauf des Verfahrens, insbesondere die Abgrenzung des Patents von anderen Patenten und prior Art, und behandelt in diesem Verfahrensabschnitt Grenzen und Definitionen der Unistroke-Methode des amerikanischen Patents Nr. 5.596.656. Da das Untergericht wieder einmal fehlerhaft den Fall aufgrund der Rechtslage entschied und das Berufungsgericht ungeklärte Tatsachenfragen fand, wird der Fall wieder zurückverwiesen.

Die Berufung bestätigt zudem, dass der Begriff Schludrigkeitsraum, Sloppiness Space im handschriftlichen Erkennungsverfahren durch das Patent hinreichend definiert ist, sodass das Patent nicht wegen dieses Begriffes ungültig sein kann. Auch aus Anwender- und Programmierersicht war an dem Begriff nichts auszusetzen, sodass die Beurteilung nachvollziehbar ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.