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Freitag, den 07. Juli 2006

Souverän bleibt immun  

.   Die Souveränität und Immunität eines Bezirks der Volksrepublik China hat das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 7. Juli 2006 in Sachen Yang Rong et al. v. Liaoning Province Government, Az. 05-7030, bestätigt. Die von den Klägern behauptete Anwendbarkeit der Ausnahme für commercial Activity griff nach §1605(a)(2) des Foreign Sovereign Immunities Act nicht. Der Sachverhalt betrifft ein Gemeinschaftsunternehmen mit der beklagten Provinz für die Autoherstellung.


Freitag, den 07. Juli 2006

Schiedsklausel als Knebelung  

CE - Washington.   Ein kalifornisches Berufungsgericht entschied am 27. Juni 2006 im Fall Charles Higgings II et al. v. The Superior Court of Los Angeles County, Az. B187818, dass eine Schiedsklausel im Vertrag nicht einseitig belastend sein darf.

Kurz nach einem Umzug der Higgins-Geschwister zu Bekannten nahm die Großfamilie an der ABC-Sendung Extreme Makeover teil. Die Gastfamilie Leomiti zwang die Geschwister jedoch kurz nach der Ausstrahlung der Sendung zum Auszug. Die Higgins verklagten die Produktionsfirma und die Leomitis unter anderem wegen falscher Angaben, Vertragsbruchs, unlauteren Wettbewerbs im Sinne von Bus. & Prof. Code, §17200 et seq. und falscher Darstellung ihrer Personen. Das erstinstanzliche Gericht in Los Angeles wies die Klage als unzulässig ab, da sich die Beklagten auf eine vertragliche Schiedsklausel nach dem Federal Arbitration Act, FAA, 9 USC §§1 ff., beriefen.

Das Berufungsgericht stellte einen Knebelungsvertrag fest, da den Higgins nicht die Möglichkeit gegeben wurde, Änderungen im Vertrag vorzunhemen. Zudem erachtete es die Schiedsklausel als verfahrens- und materiellrechtlich zu einseitig. Die Produktionsfirma hätte ein Schiedsverfahren erzwingen können, die Gegenseite jedoch nicht. Auch zur Revision eines Schiedsspruches wären die Higgins nicht berechtigt. Des Weiteren war der Text der Schiedsklausel nicht besonders hervorgehoben, sondern leicht zu übersehen.

Es wies daher den Superior Court of Los Angeles County mit dem seltenen Befehl des Mandamus an, den Antrag der Produktionsfirma auf Verweisung des Verfahrens an das Schiedsgericht abzuweisen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.