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Mittwoch, den 16. Aug. 2006

Taub in Jury  

CE - Washington.   Das Fehlverhalten einer hörgeschädigten Geschworenen vor dem kalifornischen Berufungsgericht führt zur Neuverhandlung eines Sexualverbrechens.

Im Fall The People v. Joe Luis Rubio, Az. H028213, klagte am 1. August 2006 ein Sexualstraftäter sein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren nach dem 6. und 14. Zusatz der US-Verfassung ein. Ein Mitglied der zwölfköpfigen Jury war hörgeschädigt und wollte entlassen werden. Nach mehreren Tests ordnete das Gericht jedoch an, es solle sich während des Prozesses melden, sobald Hörprobleme aufträten.

Die Geschworene nahm am Prozess teil, verstand aber wenig und meldete sich trotz der Hörschwierigkeiten selten, da es ihr peinlich war. Das Berufungsgericht entschied, dass Rubios Verfassungsanspruch auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt wurde und wies die Neuverhandlung des Prozesses an.


Mittwoch, den 16. Aug. 2006

Kunst im Schiedsspruch  

.   Die Anerkennung eines schweizerischen Schiedsspruchs nach der New York Convention vom 10. Juni 1958 für ein Kunstwerk namens Luna Luna überprüfte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks in Sachen Admart, AG; Heller Werkstatt GesmbH; Andre Heller et al. v. Stephen and Mary Birch Foundation, Inc., Az. 04-4014. Sein Urteil vom 8. August 2006 bestätigt die Anerkennung mit Änderungen.

Die Suspendierung des Anerkennungsverfahrens nach Artikel VI der Convention wegen eines weiteren schweizerischen Schiedsverfahrens komme nicht in Frage, da dieses Ansprüche betreffe, die erst nach dem Erlass des Schiedsspruchs entstanden sein konnten.

Im Hinblick auf Abweichungen zwischen dem Anerkennungsurteil und dem Schiedsspruch bestätigte das Gericht die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass im Anerkennungsverfahren ein ausländischer Schiedsspruch so modifiziert werden dürfe, dass er auch vollstreckbar ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.