• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 23. Okt. 2006

Ausweis vom Konsul: Nutzlos?  

.   Konsuln einiger Länder erteilen ihren in den USA befindlichen Bürgern Ausweise, damit sie den Führerschein erwerben oder Bankgeschäfte abwickeln können. Die USA wissen allerdings nicht, wie sie diese sogenannte Matricula Consular rechtlich beurteilen sollen.

Verwirrung herrscht, weil einerseits ein rechtlich unbedeutsamer Ausweis besser als keiner ist, andererseits die Gefahr der Täuschung oder Verwechslung besteht, denn die US-Behörden trauen den Konsuln nicht zu, zuverlässig die Identität der Antragsteller zu prüfen.

Jim Kouri, ein Vizepräsident der National Association of Chiefs of Police, stellt die unterschiedlichen Auffassungen diverser Ministerien und Ämter in Problems with Matricula Consular Cards Unresolved am 22. Oktober 2006 vor. Interessant ist die Haltung des Außenministeriums: Die USA könnten selbst einmal in die Lage versetzt werden, ihren Bürgern vergleichbare Papiere ausstellen zu müssen. Dann wäre eine Präzedenzentscheidung ungünstig, die der Matricula Consular jede Wirkung abspricht.


Montag, den 23. Okt. 2006

Internationales Recht im Internet  

.   Nahezu in Echtzeit verschafft der Diplomacy Monitor an der St. Thomas University School of Law einen Überblick über neueste Dokumente aus dem Bereich der Internationalen Organisationen und sonstigen diplomatischen, bi- und multilateralen Entwicklungen. Er stellt eine wichtige Informationsquelle für die anwaltliche Tätigkeit im Recht der Staatsabkommen, Souveränität, Immunität und Treaty Making dar.

Die juristische Fakultät entwickelte eine eigene Software, um neue Dokumente von Außenministerien, Botschaften, Konsulaten und anderen Institutionen abzurufen und auszuwerten und sie dann der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.