• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 24. Okt. 2006

Umsatz umgeleitet  

.   Microsoft wollte dem Konkurrenten Amazon ein eigenes Angebot gegenüberstellen. Als ein Angestellter eines Webdesignhauses davon erfuhr, zeigte es kein Interesse an einem Auftrag. Der Angestellte kündigte und brachte den Auftrag bei einem Wettbewerber unter, in dessen Dienste er eintrat. Der alte Arbeitgeber verklagte ihn, unter anderem wegen der Umleitung der Geschäftsmöglichkeit, Diversion of corporate Opportunity.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied zugunsten des Arbeitnehmers in Sachen Design Strategy, Inc. v. Marc E. Davis, Az. 05-4909, am 19. Oktober 2006. Im Urteil erörtert es das jederzeit kündbare at Will-Arbeitsverhältnis und die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche, die nicht dem gewohnheitsrechtlichen Law entspringen, sondern dem auch in den USA geltenden Equity-Recht und daher nicht vor den Zivilgeschworenen, Jury, verhandelt werden.

In diesem Fall hätte sich der Arbeitgeber mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag besser gestellt. Ein gutes Wettbewerbsverbot, non-competition Agreement, und eine Geheimhaltungsvereinbarung, Confidentiality Agreement, hätten seine Rechte ebenfalls schützen können, doch fehlte es hier an allem.


Dienstag, den 24. Okt. 2006

Menschenrechtslehrstuhl für Attila?  

.   Die Jesuiten könnten den Menschenrechtslehrstuhl nach Attila benennen, den sie an der Georgetown Universität nach Robert Drinan benannten, denn dieser sei ein Heuchler und befürworte die Abtreibung, argumentiert die Pressemitteilung von Human Life International am 23. Oktober 2006 unter dem Titel Jesuit University Embraces Heresy and Hypocrisy, Honors Known Apostate Priest. Der Vorwurf stammt aus der fundamentalistischen Ecke, die wegen der Heuchelei ihrer Führer auffällt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.