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Freitag, den 17. Nov. 2006

Einmischung des Präsidenten  

.   Ausgerechnet in Texas wird dem Präsidenten die unzulässige Einmischung in einzelstaatliche Angelegenheiten vorgeworfen, als er einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs zur Wiener Übereinkunft in Konsularsachen zur Anerkennung verhelfen wollte. Bush wusste, dass das internationale Urteil im Avena-Fall die einzelstaatlichen Gerichte nicht binden kann. Doch wollte er erreichen, dass diese Gerichte dem internationalen Gerichtshof Respekt zollen und Urteile überprüften, die Ausländer ohne Notifizierung strafrechtlich verurteilten.

Die Entscheidung des Court of Criminal Appeals of Texas in Sachen Ex Parte Jos. Ernesto Medellin, Az. AP-75,207, vom 15. November 2006 kann weitreichende Bedeutung entfalten, da die Zahl von so verurteilten Ausländern hoch ist. Prof. Ku von der Willian & Mary School of Law argumentiert, dass Bush zunächst einen Staatsvertrag mit Mexiko hätte vereinbaren sollen, bevor er den Einzelstaaten Anweisungen zur Behandlung mexikanischer Todeskandidaten erteilte.

Schon der Supreme Court hatte Bedenken gegen die Einmischung geltend gemacht. Seit der Entscheidung des ICJ soll sich die Verwaltungspraxis in den USA bei der Festnahme von Ausländern im Hinblick auf die konsularische Notifizierung nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 jedoch erheblich verbessert haben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.