• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 21. Nov. 2006

Hallo Idiot  

.   Verkehrserziehung als Ad-hoc-Maßregelung wird einfacher. Programmierbare LEDs mit 5 festen oder 122 rotierenden Buchstaben machen sie jedem Verkehrsteilnehmer möglich. Wer seine Anweisungen nicht in real Time tippen will, kann bei Platewire Dampf ablassen.

Am höchsten Familienfeiertag der USA, dem Thanksgiving Day, macht sich die Uneinheitlichkeit des Rechts besonders bemerkbar. An jedem Ort, in jedem Kreis, in jedem Staat der USA gelten andere Verkehrsgesetze, andere Schilder, andere Polizeiverordnungen - kurz, ein Durcheinander. Für das Fest in zwei Tagen kurven bereits Fahrer mit den unterschiedlichsten Vorstellungen vom Verkehr durch's Land, und die geballte Unwissenheit prallt allerorten aufeinander.

Anders als in Deutschland mit einer recht einheitlichen Rechtsordnung ist in den USA eine Wissensstreuung über Tageszeitungen, Autozeitschriften oder Fernsehsendungen unpraktisch. Das gilt für die Verkehrsregeln genauso wie das Mietrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Strafrecht. Die deutlich ausgeprägtere Rechtssicherheit in Deutschland sollte dort als Standortvorteil nicht unterschätzt werden.


Dienstag, den 21. Nov. 2006

Ausverkauf zum Feiertag  

.   Mit dem Feiertag am Donnerstag beginnt die Weihnachtsrummelsaison, und damit der große Ausverkauf. 50% Rabatt gibt es auch auf den staatseigenen I.M. Pei-Büroturm am Hafen von Baltimore, Md. Der Staat hat seit einiger Zeit die Mietverträge im Juwel des Staates Maryland auslaufen lassen, was den Wert von $80 Mio. auf $37 Mio. reduzierte. Freunde des abgewählten Gouverneurs Ehrlich, der den Verkauf anleierte, sollen als Bieter in der Geheimauktion beteiligt sein, berichtet die Washington Post am 20. November 2006.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.