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CK - Washington. Mit der vollzogenen Vollstreckung des Todesurteils am ehemaligen US-Allierten Saddam Hussein wird der heutige Eilantrag vermutlich für moot nach Art. 3 der Verfassung der USA erklärt.
CK - Washington. Der am 29. Dezember 2006 in Sachen In re: Saddam Hussein, Az. 1:05MS00566, gestellte Eilantrag vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht in Washington richtet sich nicht direkt gegen die Vereinigten Staaten, sondern bezieht sich allein auf die Zivilklage in Sachen Haider Aziz Al-Sayed Jassim Ali Rasheed v. Saddam Hussein et al., Az. 04-1862, vom 26. Oktober 2004.
CK - Washington. Von Verteidigern des irakischen Präsidenten soll soeben ein Antrag auf die Verhinderung der Vollstreckung des Todesurteils, das in den nächsten vier Stunden vollstreckt werden soll, beim United States District Court for the District of Columbia hier in der Hauptstadt eingereicht worden sein. Der Antragsgegner soll die US-Regierung sein, in deren Gewahrsam sich Saddam vielleicht noch befindet. Eine Begründung soll lauten, dass die Vollstreckung das ordentliche Verfahren in Zivilsachen gegen den Verurteilten behindert.
CK - Washington. An Silvester bietet die Hauptstadt einen Abend der Gegensätze. Die 208 alkohollizenzierten Verkaufsstellen dürfen am Sonntag öffnen. Kneipen dürfen bis Montag 4 Uhr geöffnet bleiben. Andererseits werden verstärkt Inspektoren durch die Stadt gesandt, um zu verhindern, dass Personen unter 21 Jahren Alkohol erhalten, jemand kurz vor 4 Uhr Getränke auf Vorrat bestellt und Restaurants ohne Tanz- oder Musiklizenz zum Frohsinn animieren. Da Feuerwerke je nach Ort verboten oder unüblich sind, verläuft die Einstimmung auf das neue Jahr im Raum Washington ohnehin gedämpft.

