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CK - Washington. Von den Law Schools treffen die ersten Hilferufe ein. Völlig überfordert, beschreiben sich die Law Students. Zuviele Hausaufgaben: 30 Seiten Fallrecht lesen pro Unterrichtsstunde. Recherchieren und schreiben für den ein Jahr langen Kurs in Legal Research and Writing.
Drücken kann man sich vor nichts - schließlich kann man jederzeit abgefragt werden. Man muss sich am Unterricht beteiligen. Das verlangt die sokratische Lehrmethode, auf die Law Schools der USA so stolz wie auf ihre Law Libraries und praxisorientierten Clinics sind.
Niemand wird den Studenten helfen. Die erste Woche des Studiums ist hart, und das erste Semester bleibt eine Herausforderung. Hilfe annehmen bedeutet, gegen den Ethikkodex der Uni zu verstoßen, und kann mit der Entlassung gesühnt werden. Emotionaler Beistand und ein gelegentliches Bier sind jedoch auch First Years gestattet.
CK - Washington. Drei Monate lang haben sie sich ins amerikanische Prozess-, Gesellschafts-, Marken- und Urheberrecht eingearbeitet sowie die Feinheiten des Digital Millennium Copyright Act erlernt, Lizenzverträge formuliert und Softwareentwicklungsprobleme geprüft.
Dann sind die Referendarinnen wohlverdient in ein entspannend langes Wochenende gegangen. Eine Reise mit dem Expressbus nach New York City empfiehlt sich stets dafür. Vielleicht sehen sie den United States Court of Appeals for the Second Circuit, dessen Urteile sie häufig studieren.
Am Montag ist die Kanzlei ohnehin geschlossen. Die USA feiern ihren Tag der Arbeit, Labor Day. Da arbeiten auch Attorneys nicht, die ansonsten die meisten Feiertage als fakultativ ansehen. Der nächste auch von ihnen beachtete Feiertag ist Thanksgiving Ende November.
CK - Washington. Diffamierung durch Falschdarstellung und Auslassung einer fachanwaltlichen Bescheinigung sowie Urheberrechtsverletzung wirft ein Rechtsanwalt einer amerikanischen Webseite vor. Diese verzeichnet Juristen mit Informationen, die sie von anderen Verzeichnissen zusammengeträgt.
Jeder Attorney weiß, dass solche Seiten weniger glaubwürdig als beispielsweise die Standardwerke von Martindale-Hubbell sind. Aber aufregen? Oder wegen Bewertungen klagen!? Dazu muss man besonders veranlagt sein.
Techdirt berichtet über einen klagenden Anwalt aus Florida, der die Seite auf dem Kieker hat. Er weiß immerhin, dass man Bewertungen nicht angreifen kann, weil sie verfassungsgeschützte Meinungen darstellen.
Also behauptet er wie ein Shyster den Rufmord und die rechtswidrige Übernahme seines Fotos von seiner Webseite und macht sich schon deswegen lächerlich, weil nun jeder lesen kann, dass er zweimal verurteilt war und einmal im Knast saß.
CK - Washington. Nach immer schärferer Propaganda hat Craigslist auf den amerikanischen Webseiten gewisse Angebote seiner Besucher gesperrt und die Kategorie mit dem fettgedruckten Begriff censored versehen:
Verbieten konnten Politiker in ihren Wahlkampagnen die bei Craigslist verzeichneten Dienstleistungen nicht. Doch ihre Polemik sowie die Besorgnis von Staatsanwaltschaften, dass bestimmte Angebote im Umfeld der Prostitution mit schweren Straftaten verbunden sind, dürfte die Selbstzensur ausgelöst haben. Im Craigslist-Blog findet sich noch keine Erklärung.
CK - Washington. Schreiben können die Richter des Bundesrevisionsgerichts in Chicago! Die ganze Truppe. Nicht nur einzelne Richter, wie der Poet am Gericht in Boston, der von Barbaren umgeben wirkt.
Am 3. September 2010 veröffentlichten die Chicagoer wieder eine lesenswerte Novelle. Auf 12 Seiten fertigten sie freundlichst die Klägerin in Claudette Goodman v. NSA, Inc., Az. 09-2043, ab, die nur behauptet, nichts beweist.
Dabei liest sich der Sachverhalt so, als wenn an ihren Behauptungen einer Diskriminierung und einer Verletzung des Gleichgehaltsgebots etwas dran wäre. Sie sei schlechter als ein Mann, dessen eidliche Erklärung sie vorlegte, vergütet worden. Eher umgekehrt, stellten die Richter fest, und der Weg zum Ergebnis liest sich leicht, doch spannend.
CK - Washington. Um Eminem und pariser Konten ging es am 3. September 2010 in den USA:
Eminem Master License: Urteil nach Geschworenenprozess, FBT Productions, LLC v. Aftermath Records, 9th Cir. 3 SEP 2010, PDF
Kontopfändung in Paris durch US-Gericht nach Schiedsprozess? Allied Maritime Inc. v. Descatrade SA, 2nd Cir 3 SEP 2010, PDF
CK - Washington. §230 des Communications Decency Act schützt Internetanbieter vor einer Haftung, wenn sie nach entsprechendem Hinweis von Dritten eingestellte Informationen entfernen. Die Gefahr einer Durchlöcherung des Schutzgesetzes wird von einem kalifornischen Gericht hervorbeschworen.
Das Gericht erließ im Fall Scott P. v. Craigslist eine Zwischenentscheidung in einem Verfahren gegen die Informationsanbieterin Craigslist und gestattete dem Kläger, den Prozess wegen einer behaupteten Haftung für das Nichtentfernen von von Dritten eingestellten Foreninhalten fortzusetzen.
Auf den Hinweis des Klägers auf rechtswidrige Inhalte hatte Craigslist diese entfernt. Der Kläger behauptet, die Anbieterin hätte auch anschließend eingestellte diffamierende Inhalte entfernen müssen. Sie hätte ihm nämlich versprochen, sich um die Sache zu kümmern.
Um Craigslist bildet sich nun eine Koalition, die mit Drittenschriftsätzen für die Aufrechterhaltung des Forenschutzes kämpft, unter der Führung der Electronic Frontier Foundation, die den Sachverhalt samt Rechtslage auf Englisch darstellt.
CK - Washington. Am 3. September 2010 beurteilten US-Gerichte den rechtstaatlichkeitsdekorierten Nazi-Kunstraub und den Kaffekochermarkenschutz:
Gutgläubiger Erwerb nach Nazi-Kunstentwendung in A, US-Forum, CH-Recht, Bakalar v. Vavra, 2nd Cir. 2 SEP 2010, http://bit .ly /cFBnGS
Kaffeekocherschutz nach US-Marken- und Vertragsrecht, Bodum USA, Inc v. La Cafetiere, 7th Cir. 2. SEP 2010, http://bit .ly /b41q02
CK - Washington. Hugo hieß der Hurrikan. Er verursachte riesige Schäden. Die Region am Meer war weiträumig gesperrt.
Der Anwalt hatte sein Schiff im Sperrgebiet der Outer Banks angebunden. Er konnte es retten, indem er es ins Meer jagte. Also lud er den Referendar ein, das Erlebnis zu wagen.
Später berichtete der junge Jurist vom Grauen, das der Hurrikan ihm einflößte. Mit dem Segler musste er ins Meer hinaus. Beide überlebten.
Nicht umsonst wird evakuiert. Mit einem Hurrikan ist nicht zu spaßen. Hugo brachte 21 Menschen um.
CK - Washington. Am 1. September 2010 ergingen diese Entscheidungen:
Verfassungswidrige Nachtklub-Diskriminierung von Männern, Hollander v. Copacabana Nightclub, 2nd Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/buDMV3
Religion an Universität, Trennung Staat & Kirche nach Bundesverfassung, Badger Catholic v. Walsh, 7th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/bgymIv
Kläger störrisch/contumacious: Klagabweisung letztes Mittel, Spira Footwear, Inc. v. Steven Lebow, 5th Cir. 1 SEP 2010, http://bit.ly/aS0Oyk
CK - Washington. Im Streit zwischen Hersteller und US-Vertriebsfirma erhoben die Parteien Klagen im In- und Ausland. Die Ergebnisse sind unterschiedlich. Die Verfahrenswege und -zeiten unterscheiden sich ebenfalls. Beide Parteien finden ihr Recht.
Das amerikanische Gericht muss die Unterschiede ausgleichen. Wann kann eine Aufrechnung des Urteils aus Korea mit dem US-Urteil erfolgen? Noch im amerikanischen Prozess, oder erst bei der Vollstreckung in den USA, die mit einer Drittschuldnerpfändung versucht wurde?
Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks beantwortet diese Fragen in Sachen Otos Tech Co., Ltd. v. OGK America, Inc. et al., Az. 09-3364, am 1. September 2010. Die Parteien waren kreativ.
Die Schlacht im Ausland, beispielsweise in Deutschland, bietet oft mehr Rechtssicherheit und Kostenvorhersehbarkeit, während im amerikanischen Prozess das Beweisausforschungsverfahren namens Discovery Beweisbeschaffungsvorteile bietet und die Staatsanwaltschaft und Nerven entlastet. Zudem folgt im Falle des Unterliegens nach der American Rule meist keine Kostenerstattung an die obsiegende Partei.
Doch kann man im US-Prozess dem eigenen Anwalt, den Protokollführern, den E-Discovery-Dokumente-Auswertern, den Zeugen und den Sachverständigen mehr bezahlt haben als man im deutschen Prozess auch als Verlierer je schulden würde. Daher ist verständlich, dass die Parteien dieses internationalen Rechtsstreits auch ausländische Gerichte ins Kalkül zogen.
TCD - Washington. Die Beklagte, eine italienische Firma, sandte mit Hilfe der Klägerin 100 Kilogramm Platin von Mailand nach Pennsylvania. Noch bevor das Platin seinen endgültigen Bestimmungsort erreichte, wurde es als gestohlen gemeldet.
Die Delta Airlines erhob sodann Klage vor einem US-Gericht und begehrte die Feststellung, dass sie für diesen Verlust gem. Artikel 22 (3) der Montreal Convention nur begrenzt hafte. Das Gericht bezeichnete sich als unzuständig und wies die Klage aus Forum Non Conveniens-Gründen ab.
Der Fall weise engere Beziehungen zur italienischen Gerichtsbarkeit auf und könne deshalb besser dort entschieden werden. Beispielsweise seien wichtige Dokumente, die für den Ausgang des Rechtsstreit maßgeblich seien, nur in Italien verfügbar. Auch die Zeugen seien Einwohner Italiens, ohne jegliche Kontakte zu den Vereinigten Staaten.
Das Bundesberufungsgericht für den dritten US-Bezirk hat am 30. August 2010 in Sachen Delta Airlines, Inc. v. Chimet, SPA, Az. 09-1202, das Urteil des Ausgangsgericht mit folgender Begründung bestätigt:
Das Ausgangsgericht hat hinreichend klar gestellt, dass ein alternatives Gericht existiert, welches besser über den Fall urteilen kann. Es hat darüber hinaus dem Kläger, der für eine Entscheidung im US-Gerichtsbezirk plädiert hat, genug Achtung geschenkt. Schließlich hat das Gericht ausreichend die privaten und öffentlichen Interessen der Parteien gegeneinander abgewogen. Es hat mithin keine Ermessenfehler begangen und die Klage zu Recht aus Forum Non Conveniens-Gründen abgewiesen.
CK - Washington. Am 31. August 2010 ergingen diese wichtigen Urteile:
Verheimlichte Prozessfinanzierung, Wickens v. Shell Oil Co., 7th Cir. 31 AUG 2010, http://bit.ly/aulLbH
Mindestlohnvergütungspflicht bei Bundesnexus, Resias Polycarpe v. E & S Landscaping Service, 11th Cir. 31 AUG 2010, http://bit.ly/dgaW4T
Ausgelaufenes Fliegenmechanikpatent & Falschkennzeichnungshaftung, Stauffer v. Brooks Brothers, Inc., CAFC 31 AUG 2010, http://bit.ly/bD0WXQ
Patentangriff auf Adwords abgewiesen, Desenberg v. Google, Inc., CAFC 31 AUG 2010, http://bit.ly/bBFxIc
CK - Washington. Am Montag in US-Obergerichten entschieden:
Enger Bezug: Forum non conveniens-Abweisung aus US-Gericht nach Italien, Delta Airlines v Chimet, 3rd Cir. 30 AUG 2010, PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
CEO im Strafprozess: Muss Firma Verteidigerhonorar zahlen? Flood v. Clearone Communications, 10th Cir. 30 AUG 2010, PDF
Kündigung Exklusivvertrieb, Schiedsverfahren, Next Step Medical Co.Inc. v Johnson & Johnson Intl, 1st Cir. 30 AUG 2010, PDF
CK - Washington. Am Tag der Arbeit, Labor Day, endet der amerikanische Sommer. Gleichzeitig beginnt das Wintersemester. An den Law Schools haben die Erstsemester bereits die Pflichtlektüre aufgenommen.
Drei Jahre lang bedeutet jede Stunde Unterricht drei Stunden Vorbereitung: Lesen, Recherchieren, Schreiben. Von Vorlesungen kann man kaum sprechen. Der Student wird aufgerufen, berichtet, und muss sich mit den Auffassungen von Professoren und Kommilitonen auseinandersetzen.
Die sokratische Lehrmethode soll den Studenten zum Verständnis des Rechts und seiner Grundätze im sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder politischen Kontext verhelfen. Unsere Lehrgänge für Referendare und Praktikanten bauen darauf auf.
Das erste Semester an der Law School stellt einen Höhepunkt der amerikanischen Ausbildung dar. Während deutsche Schüler mit zehn Jahren die Weichen stellen, muss sich der Amerikaner erst mit 17 oder 18 für den Weg zum College entscheiden. Dort dauert das Studium vier Jahre. Erst darauf folgt die Bewerbung an der Law School, Medical School oder für eine andere wissenschaftliche Disziplin.
Ein College-Abschluss in Biologie, Germanistik oder Kunst kann deshalb gleichermaßen zum Architektur- wie zum Politik-, Jura- oder Social Studies-Studium führen. Angesichts der Wirtschaftskrise und hohen Zahl arbeitsloser Graduierter müssen die Erstsemester allerdings auch damit rechnen, letztlich als Taxifahrer oder IT-Techniker zu arbeiten.
Darin unterscheiden sich die USA kaum von Deutschland. Der bedeutendere Unterschied liegt in der Verschuldung. Die Absolventen in den USA müssen nämlich etwa $50000 an Darlehen für die Studiengebühren in jedem Studienjahr abbezahlen - und die Schulden aus den College-Jahren.
TCD - Washington. Die Beklagten arbeiteten zunächst als Finanzberater bei der Bank of America. In den Arbeitsverträgen verplichteten sie sich dazu, nach ihrem Ausscheiden keine BOA-Kunden abzuwerben.
Als die Beklagten im Frühjahr 2009 ihre Tätigkeit bei der UMB aufnahmen, glaubte die BOA jedoch eine solche Abwerbung festzustellen - unter Verletzung der Vereinbarung. Sie erhob daraufhin Klage und forderte Schadensersatz.
Die UMB, die im Gegensatz zu der BOA Mitglied des Financial Services Regulatory Authority ist, beantragte beim erstinstanzlichen Gericht, die BOA zur Teilnahme am FINRA-Schiedsverfahren zu verpflichten. Das Gericht versagte ihr jedoch den Anspruch auf Arbitration.
Das Bundesberufungsgericht für den achten US-Bezirk entschied am 26. August 2010 in Sachen Bank of America v. UMB Financial Services, Inc., Az. 10-1041:
Die BOA hat zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, an einem Schiedsverfahren teilzunehmen. Als Nichtmitglied kann sie nicht dazu gezwungen werden. In dem Dokument über die FINRA-Mitgliedschaft gibt es zudem keinen Hinweis darauf, dass die BOA eine Drittbegünstigtenstellung einnimmt.
KB - Washington. Nach Badetüchern und Klappstühlen - vgl. Dietz, Stuhldesign als Marke oder Designpatent? - fanden nun erneut Gebrauchsgegenstände in Form von Möbelstücken ihren Weg zu einem US-Bundesberufungsgericht. Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit schlüsselte am 20. August 2010 geradezu lehrbuchmässig die Voraussetzungen einer Klage auf Verletzung eines Urheberrechts auf.
Die Klägerin ist Inhaberin eines Urheberrechts, da durch dessen Eintragung und der damit verbundenen Ausstellung des Certificates of Registration durch das Copyright Office in Washington, DC, bereits ein Anscheinsbeweis eintritt, den die Beklagte entkräften muss. Dieser Beweislastumkehr konnte die Beklagte im Fall Universal Furniture International, Incorporated v. Collezione Europa USA, Insorporated, Az. 07-2180, jedoch nicht genügen.
Das Urheberrecht ist auch rechtsgültig, da das Design der Möbelstücke ein gewisses Maß an Kreativität besitzt und eigenständig vom Urheber erschaffen wurde. Es ist mithin original. Die Modifizierung von verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen zu einem neuen Produkt steht dem nicht entgegen, da diese Art der Zusammenstellung keine reine Reproduktion darstellt.
Die graphischen Ornamente auf den Möbeln als konzeptionelle Gestaltungsweise können von dem Gebrauchswert der Möbelstücke, der selbst nicht vom Urheberrecht umfasst wird, getrennt werden. Der sog. Conceptual Separability Test stellt dabei nicht auf die physische, sondern vielmehr die konzeptionelle Trennbarkeit ab. Diese ist nach dem Bundesberufungsgericht immer dann gegeben, wenn überflüssige, unfunktionale Verzierungen vorliegen, da diese nicht dem Gebrauchswert dienen.
Eine Verletzung des Urheberrechts besteht darin, dass die Produktreihen der Beklagten als direkte Konkurrentin den Möbelstücken der Klägerin in ihrem Erscheinungsbild ähnlich sind. Ihnen liegen die gleichen Ideen zugrunde, die sich in einer vergleichbaren Art und Weise äußern. Dies bringt der Klägerin letztlich einen Schadensersatz in Höhe von 11 Millionen Dollar ein.
CK - Washington. Aus den Bundesgerichten der USA:
Abwerbeverbot und Schiedsklausel, Bank of America v. UMB Financial Services, 8th Cir. 26 AUG 2010, http://bit .ly /cx8Klm
Telefonpatentstreitdefinitionenbeschluss, HTC CORPORATION et al v. IPCOM GMBH & CO., KG, DCDC 25 AUG 2010, http://bit .ly /cCPdjH
CK - Washington. Britney Spears trägt das rosa Hemd von Victoria's Secret mit Silberaufschrift Delicious. Die Marke Delicious ist für den Kläger bundesrechtlich schon so lange eingetragen, dass sie unanfechtbar, incontestable, ist - für Schuhwerk.
Der Kläger ging gegen den Hemdanbieter vor. Das Bundesgericht wies den Anspruch ab, bevor er den Geschworenen zur Subsumtion vorgetragen wurde. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco hob die Abweisung auf. Eine rechtliche Beurteilung des Markenrechts allein reicht nicht aus, denn es bleiben strittige Faktenfragen. Die muss die Jury beurteilen.
Das Urteil des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit vom 19. August 2010 in Fortune Dynamic, Inc. v. Victoria's Secret Stores Brand Management, Az. 08-56291, dient als Warnung, vor der Verwendung von Kennzeichen im amerikanischen Markt sorgfältig das Risiko einer etwaigen Verletzung des Lanham Act mindestens durch eine Prüfung des Bundesmarkenregisters abzuklären.
Die Beklagte hätte bei ihren Leisten bleiben sollen. Beispielsweise ihrer Marke very sexy.
CK - Washington. Diskriminierung von Frauen, Urteil als Strafe für Beweisverweigerung und Abnahmepflichtverletzung in wichtigen Urteilen der US-Bundesgerichte:
Verletzte Mindestabnahmepflicht, Schadensersatz, Advanced BodyCare Solutions v. Thione Int'l., 11th Cir. 25 AUG 2010, http://bit.ly/9UPljJImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Männerclub im Vertriebsbüro benachteiligt Frauen: Kündigungsschutzprozess, Grassmyer v. Shred-It, 3rd Cir. 25 AUG 2010, http://bit.ly/dd2LID
Verweigerte Beweisvorlage mit Urteil bestraft, Southern New England Telephone Co. v. Global NAPs Inc., 2nd Cir. 25 AUG, http://bit.ly/aR7liX


