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Samstag, den 19. Mai 2007

Monster im See  

.   Während die alten Wasserleitungen unter den Straßen Washingtons platzen und Nachbarschaften überfluten, wie heute morgen wieder einmal, sitzen etwas weiter entfernt Nachbarn in der Frühlingssonne am Teich und angeln.

Künstliche neue Städte und Strände binden in Maryland und Virginia die Erwerber der Häuser durch privatrechtliche Covenants an zahlreiche Regeln: von der Hausfarbe bis zum Angelrecht ist ihnen ihr Verhalten vorgegeben.

Die Teiche in den Communities sind für ihre Bewohner bestimmt; ihr Hauptzweck liegt im Auffangen von Regenwasser und der Vermeidung von Überschwemmungen. An einem solchen Teich mit einem Strand von einer Meile Länge spielte sich kürzlich ein Drama ab, als ein Angler einen Monsterkarpfen jahrelang verfolgte. Endlich fing er ihn dank eines Geheimrezeptes aus Vietnam, das er dem Köder beimischte.

Den Triumpf belegte er mit einem Foto. Dann warf er den Fisch vorschriftsgemäß ins Wasser zurück. Am Donnerstag erhielt er die Nachricht, dass der Fisch stinkend am Ufer liege. Heute sind Angler und Monsterfisch berühmt.


Samstag, den 19. Mai 2007

Fundierter Schiedsspruch  

.   Ein Schiedsspruch klärte Vertragsfragen zwischen einem Augenarzt und einem Laseraugentechnikdienstleister. Das Bundesgericht erkannte den Spruch an, und in der Revision ist zu prüfen, ob der Schiedsrichter den Spruch ohne Berücksichtigung des Rechts oder nicht rational aus dem Vertrag herleitbar fällte.

In Sachen American Laser Vision PA v. Laser Vision Institute LLC, Az. 06-10260, entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks am 16. Mai 2007, den Schiedsspruch aufrecht zu erhalten. Seine Begründung ist schon allein wegen seines Verzeichnisses der im fünften Bezirk geltenden Präzedenzfälle zum manifest Disregard of the Law und dem Vacatur-Grund Award does not draw its Essence from the Contract nach 9 USC §10(a)(4) lesenswert.

Das Gericht betont, dass es im US-Recht nicht berufen ist, die Fehlerfreiheit des Schiedsspruchs zu bescheinigen. Dieses Risiko akzeptieren Parteien, wenn sie eine private Streitschlichtung vereinbaren und auf die Beurteilung von Streitfällen durch die Bundesgericht verzichten, erklärt es. Ihnen könne kein Gericht helfen, solange ein Schiedsgericht nicht außergewöhnlich missbräuchlich handelt, also dispensing his own Brand of Industrial Justice.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.