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Samstag, den 13. März 2010

Lobby auf Staatsebene unter Zeitdruck

CK - Washington.   In den Volksvertretungen der Einzelstaaten muss sich die Lobby beeilen. Meist arbeiten sie von Januar bis März; anschließend schmieden sie kaum neue Gesetze.

In den Einzelstaaten, nicht im Bund der USA, wird das Vertragsrecht gestaltet, die Alkoholsteuer, das Verkehrsrecht, das Familienrecht oder die Todesstrafe. Also eine Menge Arbeit für Gesetzgeber und externe Sachverständige unter zeitlichem Hochdruck.

Die Washington Post berichtet von einer Lobby im Staat Maryland, der es gelang, die Schnapssteuer auf dem Niveau von 1955 zu halten.

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Getwittertes Fallrecht: USA

C^Urteile aus den Bundesgerichten
Malik v. Continental Airlines, Gepäckverlust und unvereinbarter, wirksamer Haftungsausschluss, 5th Cir., 11. März 2010,http://bit.ly/bRt8g3

Under Seal v. Under Seal, Verschlusssache, Link geht noch nicht, 4th Cir., 11. März 2010, http://bit.ly/cX3B6w

Coyote Publishing v. Miller, Ode auf Prostitution + Verfassung, 9th Cir., 11. März 2010, http://bit.ly/cJVDxj

California Sun Tanning USA v. Elec Beach, Vergleichsvertrag durch EMails, 3rd Cir., 11. März 2010, http://bit.ly/dpzYYy

Maharam v. Patterson, Voraussetzungen, Beweise, Befangenheit in Urheberrechtsverletzungsklage, 2nd Cir., 11. März 2010, http://bit.ly/cMl4rW

Laboratory Corp. of Am. Holdgs v. Metabolite Laboratories, Patentlizenzvertrag kein Bundesrecht, CAFC, 11. März 2010, http://bit.ly/9SEFax

I4I v. Microsoft [order], I4I v. Microsoft [reissued], CAFC, 10. März 2010, bei Decisions Today http://c.star.us

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Freitag, den 12. März 2010

Strafzumessung im US-Prozess

HS - Washington.   Ist der Angeklagte mehrerer Verstöße schuldig, werden in den USA die Einzelstrafen grundsätzlich addiert. So kann es anders als in Deutschland zu Strafen kommen, die deutlich höher als die menschliche Lebenserwartung ausfallen. Das Additionsprinzip gilt jedoch nicht uneingeschränkt.

In dem Verfahren United States of America v. Lee Almany, Az. 08-6027, wies das Bundesberufungsgericht für den sechsten US-Bezirk am 10. März 2010 das Verfahren wegen fehlerhafter Strafzumessung an die Eingangsinstanz zurück. Diese hatte Almany wegen des Besitzes von mindestens fünf Kilogramm Kokain mit Verkaufsabsicht und im Zusammenhang damit wegen Besitzes einer Schusswaffe zu zehn und fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Gericht sah sich hierzu gezwungen, da beide Einzelstrafen die verbindlichen Mindeststrafen für die Taten darstellten. Allerdings hatte das Gericht übersehen, dass der Waffenbesitz nach 18 USC §924(c)(1)(A) dann nicht mit der Mindeststrafe von fünf Jahren geahndet werden muss und insoweit Ermessensspielraum besteht, wenn daneben noch eine höhere Mindeststrafe verhängt wird.

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Donnerstag, den 11. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Waugh v. Anheuser-Busch InBev, Verjährung der Urheberverletzung, DCDC, 10. März 2010, http://bit.ly/92CpCL

Russian Media Group v. Shai Harmele, eV gegen rechtswidrige TV-Ausstrahlung, 7th Cir., 10. März 2010, http://bit.ly/bVMGyd

Citigroup Global Mrkt v. VCG Spec Opp Master Fund, Hedge Fund eV-, Makler- und Schiedsfragen, 2nd Cir., 10. März 2010, http://bit.ly/aWdVTE


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Zahlungsansprüche ohne Gewerbeschein

PM - Washington.   Nach deutschem Recht muss jeder Gewerbetreibende eine Anzeige über die Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit abgeben. Zwar gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit, bestimmte Tätigkeiten bedürfen aber dennoch einer Genehmigung. Wird der Betreibende gleichwohl tätig, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die die §§143 ff. GewO regeln.

Das bedeutet aber nicht, dass vertragliche Ansprüche zwischen den Parteien nach §134 BGB nichtig sind. Auch wenn ein Gewerbetreibender eine Leistung ohne die entsprechende Erlaubnis erbringt, ist das Rechtsgeschäft daher gültig und der Anspruch auf Gegenleistung besteht weiterhin fort.

Das sieht das Recht von Michigan anders, wie das US-Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk entschied. In dem knappen, doch lesenswerten Urteil Another Step Forward v. State Farm Mut. Auto. Ins. Co., Az. 09-1551, erörtert es die Frage, ob nur gültig lizensierte Pflegedienstleistungen einen Vergütungsanspruch begründen können. Da dem Berufungskläger die erforderliche Genehmigung fehlte, verneinte es den Anspruch.

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Mittwoch, den 10. März 2010

Streit um Museums- und Stiftungsplan

CK - Washington.   Selten erfährt die Öffentlichkeit von der komplexen Natur einer Museumsgründung und den damit verbundenen Stiftungs- und Vertragsangelegenheiten. Andererseits folgen die rechtlichen Aufgaben recht normalen Pfaden, und selbst die Kosten lassen sich im Rahmen halten.

Hinter den rechtlichen Konstrukten stehen allerdings Menschen, und damit oft Eitelkeit, Gier und Emotion. Sie können zum Streit führen.

Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks bearbeitet gerade einen solchen Fall und legte am 9. März 2010 drei Entscheidungen in Sachen Armenian Assembly of America, Inc. et al. v. Cafesijian et al., Az. 08-2555, mit einer ausführlichen Erklärung und Begründung vor, die für Juristen wie Gründer lehrreich sind und auch Neugierige befriedigen.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Harald Schmidt v. Citibank (South Dakota) N.A., Schiedsspruchbestätigung, 4th Cir., 9. März 2010, http://bit.ly/c4DEcH

Morris v. Zickefoose, doppelte Haftgutschrift, 3rd Cir., 9. März 2010, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/101426np.pdf

US v. Brown, Strafrecht: erfundenes Konto beim Schatzamt, DCDC, 5. März 2010, http://bit.ly/afWiQn

Siemens AG v. Seagate Tech., Patentunwirksamkeit, CAFC, 9. März 2010, http://bit.ly/cga6Eo

George's, Inc. v. Allianz Global Risks US Ins., Deckungsschutzausschluss, 8th Cir., 9. März 2010, http://bit.ly/b0cO6w

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Dienstag, den 09. März 2010

Streit um die Zuständigkeit

HS - Washington.   In den USA muss man mitunter damit rechnen, in einem Bundestaat verklagt zu werden, in dem man noch nie zuvor gewesen ist. Nach dem Prozessrecht der Einzelstaaten ist dies nach deren long-arm statutes möglich.

Die long-arm statutes bilden ein Zusammenspiel mit dem 14. Verfassungszusatz zur Bundesverfassung, nach dem eine Person aus rechtsstaatlicher Sicht nicht befürchten soll, in einem Einzelstaat verklagt zu werden, zu dem sie keinerlei Beziehungen unterhält. Um dem Verfassungsgrundsatz gerecht zu werden, müssen die Personen daher die Mindestanforderungen der minimum Contacts erfüllen. Erforderlich sind nicht nur untergeordnete Handlungen des Beklagten in dem betreffenden Staat. Danach genügt beispielsweise, dass der Orangenhändler aus Florida seinem Versprechen, Orangen zu liefern, gegenüber seinem Vertragspartner in Montana nicht nachkommt. Der Orangenhändler kann dann in Montana verklagt werden.

In dem am 5. März 2010 entschiedenen Fall hatte das Bundesberufungsgericht für den elften US-Bezirk das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts aus Florida bestätigt, welches seine Zuständigkeit für den Rechtsstreit PVC Windoors, Inc. v. Babbitbay Beach Construction, N.V. et al., Az. 08-10401, abgelehnt hatte. Die Klägerin aus Florida verklagte eben dort fünf Unternehmen, mit denen sie Vertragsbeziehungen unterhielt. Die Beklagten sind allerdings in Saint Maarten, einer zwischen Frankreich und den Niederlanden geteilten Insel in der Karibik, in der britischen Nachbarinsel Anguilla sowie in Kentucky ansässig. Die Klägerin begehrte unter anderem Zahlung für die Lieferung von Fenstern und Türen zu einer der Inseln der Antillen. Sie begründete die Zuständigkeit des Gerichts in Florida damit, dass die Parteien bei ihr in Florida angerufen hätten.

Nach Auffassung des Gerichts sei dies jedoch ein so untergeordnetes Verhalten, dass es nicht den Anforderungen der minimum Contacts genüge. Im Unterschied zum Beispielsfall liegt der Erfüllungsort des Vertrages auch außerhalb des klägerischen Gerichtsbezirks.

Schwierig wird die Abgrenzung in den Fällen mit Internetbezug, in denen der Beklagte eine Internetseite unterhält. Sollen Ansprüche in einem anderen Staat als dem Sitz des Beklagten geltend gemacht werden, so ist dies dann zulässig, wenn die Seite nicht lediglich passiv ist, sondern den Austausch von Informationen ermöglicht. Im Staate des Internetnutzers kann jedenfalls oft dann geklagt werden, wenn von dort aus konkrete Geschäftsbeziehungen, wie die Bestellung von Artikeln, aufgenommen werden können. In diesem Fall sind die Handlungen des Beklagten im anderen Staat nicht nur von untergeordneter Rolle.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Bloate v. US; Milavetz, Gallop & Milavetz, P. A. v. US, Supreme Court of the United States, 8. März 2010: Decisions Today http://c.star.us

SW Research & Information Ctr. v. United States, Uranabbaugenehmigung, 10th Cir., 8. März 2010, http://bit.ly/ay83rO

USA v. Holger-Helmut Brummer, Einreise mit Waffen und Einziehung, 11th Cir., 8. März 2010, http://bit.ly/bvN7cy


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Montag, den 08. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Office Depot v. Zuccarini, Pfändung des Domainnamens, 9th Cir., 26. Feb. 2010, http://bit.ly/cuMBSS

Smith v. Mohoney, Smith murdered 2 men, pled guilty, requested capital punishment, & was sentenced to death, 9th Cir., http://bit.ly/aNYZGV

Another Step Forward v. State Farm Mut. Autom. Ins., Leistungen ohne Gewerbeschein unvergütet, 6th Cir., 5. März 2010, http://bit.ly/c5g5ic

PVC Windoors, Inc. v. Babbitbay Beach, zurückhaltende Gerichtsbarkeitsausübung, long-arm Jur., 11th Cir., 5. März 2010, http://bit.ly/9PwgNV


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