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Donnerstag, den 05. Juli 2007

Keine Haftung für Webseite  

.   Falsche und verleumderische Erklärungen sollten sich mit Schädigungsabsicht auf einer Webseite des Beklagten befinden, behauptete die Umzugsfirma in Sachen Best Van Lines, Inc. v. Tim Walker, Az. 04-3924, und verlangte die Unterlassung sowie Schadensersatz.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks bestätigte am 26. Juni 2007, dass die Klage abzuweisen ist. Der Beklagte wohnt in Iowa, wo er die Aktivitäten solcher Unternehmen kommentiert. Die Klägerin erhob Klage in New York. Die dortigen Gerichte sind jedoch nicht zuständig, da der Beklagte keine Beziehungen dorthin unterhält.

Seine Webseite MovingScam.com reicht nicht zur Anwendung des Long Arm Statute, der gesetzlichen Bestimmung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über staatsfremde Beklagte, genauso wenig wie der Postversand mehrerer verleumderischer Briefe aus einem anderen Staat nach New York ausreichen würde. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Beklagte als Betreiber einer schwarzen Liste Geschenke erbat. Dieser Wunsch deutet zwar in eine gewerbliche Richtung, doch steht er in keiner Beziehung zu den klageauslösenden Handlungen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.