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Montag, den 06. Aug. 2007

Steuern in USA und Deutschland  

.   Der Sommer gibt dreifach Anlass, über die naive Vorstellung, Steuern in den USA seien niedriger oder einfacher als in Deutschland, nachzudenken. Drei wichtige Ereignisse treffen jeden Sommer drei Steuerarten.

Die Steuer in den USA steht im rechtlichen Umfeld des föderalen Systems: Bund und über 50 staatliche oder ähnliche Rechtsordnungen sowie zahllose Kreise und Städte genießen die voneinander jeweils unabhängige Steuererhebungshoheit. Im Sommer läuft die knallharte Verlängerungsfrist für das Einreichen von Steuererklärungen für die Einkünfte des Vorjahres ab - gezahlt werden musste spätestens im April.

Mindestens zwei Erklärungen nach völlig unterschiedlichen und oft widersprüchlichen Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen und Richtlinien sind fällig: Bund und Staaten koordinieren ihre Formulare nicht. Zwischen Staaten, Kreisen und Orten findet eine gewisse Abstimmung bei den Formularen, Finanzverwaltungen und Steuergesetzgebern statt.

Bei der Hauptverbrauchssteuer, der Sales and Use Tax, tut sich im Sommer auch etwas: Ein paar Tage Steuerfreiheit für Dinge des Schulbedarfs. In Washington, DC kann man deshalb 5,75% sparen, in anderen Steuerbezirken weniger, mehr oder nichts.

Manchmal wird die Sales Tax von 5,75% mit der Mehrwertsteuer verglichen, doch weit gefehlt. Nachdem man diese Steuer beim Erwerb entrichtet hat, ist jährlich die Use Tax fällig, meist zu demselben Satz. Nach wenigen Jahren erscheint damit ein zum Vergleich herangezogener MWSt-Satz von 19% wie ein Schnäppchen.

Wer als Privater nicht unter die Use Tax fällt, sollte sich nicht zu früh freuen: In Virginia jenseits des Potomac beispielsweise darf er nämlich jährlich die Personal Property Tax für seine gesamte Habe errechnen, dokumentieren, erklären und entrichten.

Ausgenommen von der Personal Property Tax und der Use Tax sind Liegenschaften. Doch auch sie dämpfen die Sommerfreude. Während deutsche Touristen die sonnenverwöhnten USA vier Wochen aus dem billigbetankten Wohnmobil bestaunen, trifft beim Amerikaner nämlich mitten im 12-Tages-Jahresurlaub der jährliche Grundsteuerbescheid des Kreises ein. Als Property Tax sind dann schnell für's Eigenheim $20.000 oder $270.000 für's Restaurant beiseite zu legen und mit einem Scheck am Sommerende und einem am Jahresende zu bezahlen.

Ein weiteres Sommerereignis folgt der im April verfrühten Mitteilung, dass der durchschnittliche Steuerzahler in den USA genug gearbeitet hat, um die Steuerlasten aus Einkünften für's Jahr verkraften zu können, und ab jetzt für sich, nicht den Staat arbeitet. Denn über den Tax Freedom Day hinaus muss der Steuerzahler noch für die obigen und weitere Steuerarten arbeiten, sodass er sich erst im Sommer freuen darf.

Wer das amerikanische Steuersystem versteht - was angesichts der über 50 großen und unzähligen kleinen Steuerhoheiten und Finanzverwaltungen in den USA kaum vorstellbar ist -, kann nicht glauben, dass über das vergleichsweise klare deutsche Steuersystem hergezogen wird.

Wer auch noch die Leistungsseite betrachtet - also was für den Bürger mit den Steuern erbracht wird-, weiß, wo er als Bürger den besseren Schnitt macht. Ob Schule, Straßen oder Kriegsschulden - Amerika kann nicht mit Deutschland mithalten. Am Sunset Beach und im Yellowstone Park fällt das nur nicht auf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.