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Mittwoch, den 08. Aug. 2007

Harley Hog-Marke bestätigt  

.   Ein Hersteller von Motorrädern gründete einen Verein für Motoradfahrer, der unter der Bezeichnung HOG bekannt ist und als Marke im Bundesmarkenamt, Trademark Office, eingetragen wurde. Seine Kunden gründeten ein Unternehmen, das Kradfahrern mit dem Slogan Hogs on the High Seas, Seefahrten anbietet.

Der Hersteller ging gegen das Reisebüro wegen Markenverletzung vor und verlor vor dem Untergericht. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks erörtet am 2. August 2007 in Sachen H-D Michigan, Inc. et al. v. Top Quality Service, Inc., Az. 06-3618, warum der Hersteller einen durchsetzbaren Anspruch wegen der Verwechslungsgefahr des Begriffes Hog nach Bundesmarkenrecht, 15 USC §1125(a), besitzt.

Ein anderes Berufungsgericht hatte die Marke als schutzunfähig in Bezug auf schwere Motorräder angesehen, doch wirkt hier kein collateral Estoppel, weil sich die Verwechslungsgefahr auf das konkrete Angebot beziehen muss. Hier bezieht sich das Angebot auf die Reisenden, die auch Vereinsmitglieder sind, nicht auf die Fahrzeuge.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.