Der Hersteller ging gegen das Reisebüro wegen Markenverletzung vor und verlor vor dem Untergericht. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks erörtet am 2. August 2007 in Sachen H-D Michigan, Inc. et al. v. Top Quality Service, Inc., Az. 06-3618, warum der Hersteller einen durchsetzbaren Anspruch wegen der Verwechslungsgefahr des Begriffes Hog nach Bundesmarkenrecht, 15 USC §1125(a), besitzt.
Ein anderes Berufungsgericht hatte die Marke als schutzunfähig in Bezug auf schwere Motorräder angesehen, doch wirkt hier kein collateral Estoppel, weil sich die Verwechslungsgefahr auf das konkrete Angebot beziehen muss. Hier bezieht sich das Angebot auf die Reisenden, die auch Vereinsmitglieder sind, nicht auf die Fahrzeuge. Markenrecht Trademark Law Harley Davidson