• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 14. Aug. 2007

Ausfuhrkontrollen in Planung  

CC - Washington.  Das Federal Register als Bundesanzeiger kündet am 13. August 2007 in Band 72, Nr. 155, Seite 45224, eine Sitzung des Presidentīs Export Council an. Der 1973 eingerichtete Ausschuss berichtet dem Präsidenten durch den Wirtschaftsminister, den Secretary of Commerce.

Im Rat gibt es ein Subcommittee on Export Administration, das die Überwachung des Außenhandels aus Gründen der nationalen Sicherheit und der Außenpolitik zur Aufgabe hat. Der zweite Unterausschuss behandelt die Verschlüsselungspolitik.

Die Ankündigung erwähnt außer dem Treffen für den 23. August 2007 und einem Briefentwurf an den Präsidenten nichts Konkretes. Im Wesentlichen entspricht die öffentliche Ankündigung der Pflicht der Ministerien, den Bürger über ihre Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten und keine geheimen Entscheidungen zu treffen. Über die Sitzung wird daher ein Wortprotokoll veröffentlicht. Ausfuhrkontrollen


Dienstag, den 14. Aug. 2007

Wahlfinanz: 99% für Sammler  

.   Unternehmen und Private zahlen in den USA eine politische Sondersteuer. Laufend werden sie von hartnäckigen Spendensammlern gezwungen, Wahlen zu finanzieren. Unternehmen kalkulieren die Wahlkampffinanzierung wie eine Steuer als Cost of doing Business ein. Andere sparen sich die Beiträge vom Munde ab, weil sie beispielsweise Zellen wie Menschen behandelt wissen wollen.

Da schlägt der Bericht In Fundraising's Murky Corners in der Washington Post vom 13. August 2007 wie eine Bombe ein. Knapp 1% der Spenden gehen in den Wahlkampf, 99% bleiben bei der Sammlerin Linda Chavez, ihrer Familie und ihren Politik-Unternehmen.

Alles legal, wenn man von den versäumten Fristen für die Meldepflichten bei der Federal Elections Commission absieht. Dass Chavez zur Partei der Moral Majority gehört, macht die Sache politisch brisanter, doch eine Money Back-Garantie gibt's im Wahlkampf nicht. Eine Klage in Kansas wegen täuschender Werbung wurde abgewiesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.