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Freitag, den 31. Aug. 2007

Freitag, den 31. Aug. 2007

Eingewandert und ausgehalten  

.   Bevor er eine Auswandererin in die USA brachte, musste sich der Kläger beim Einwanderungsamt zum Unterhalt seiner Braut und ihrer Teenager verpflichten. Kurz nach der Auswanderung scheiterte die Ehe. Er klagte auf Scheidung, sie auf Trennung, und die einzelstaatlichen Gerichte sprachen ihr langjährigen Unterhalt zu.

Der Kläger wendet sich mit einer Feststellungsklage ans Bundesgericht, um seine Verbindlichkeit gegenüber dem Immigration Service klären und damit indirekt die Unterhaltsverpflichtung überprüfen zu lassen. Das Bundesgericht winkt wegen mangelnder sachlicher Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, ab.

Das Bundesberufungsgericht bestätigt die Abweisung in Sachen John J. Davis v. United States of America et al., Az. 06-4514, am 16. August 2007. Zum Einen gehört das Unterhaltsrecht vor einzelstaatliche Gerichte und kann nicht unter dem Deckmantel eines declaratory Judgment-Antrags vor's Bundesgericht gezerrt werden. Zum Anderen ist kein Anspruch aus dem bundesrechtlichen Unterhaltsversprechen reif, weil das Immigration-Amt den Kläger als Sponsor nicht verklagt hat.

Wenn sich dieses Ergebnis herumspricht, werden Amerikanerinnen ihre Staatsangehörigkeit aufgeben, bevor sie einen Landsmann heiraten, und Amerikaner werden vor der ewigen Bindung mit Auswanderern doppelt prüfen. Mit der bundesrechtlichen Unterhaltsverpflichtung, Affidavit of Support, schnitt die einwandernde Beklagte wohl erheblich besser als vergleichbare Amerikanerinnen ab, die sich gerade nach einer Blitzehe bald wieder selbst versorgen müssen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.