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Sonntag, den 16. Sept. 2007

Spätes Risiko: Haftet Hersteller?  

.   Haftet der Hersteller eines Produkts für einen Fehler, der erst Jahre nach dem Verkauf auftritt, weil sich die Käuferumgebung verändert? Besteht dann eine Pflicht des Herstellers, den Kunden vor einer erst später bekannten Gefahr zu warnen?

Der Bund ist für solche Fragen nicht zuständig, da das Produkthaftungsrecht in den USA einzelstaatlich geregelt ist. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks findet im anwendbaren Recht von Maine keinen Präzedenzfall, der diese Frage beantwortet.

Daher legt es diese Rechtsfrage mit einer kurzen, doch einleuchtenden Begründung in Sachen Claire Brown v. Crown Eqipment Corporation, Az. 06-2705, dem Obersten Gerichtshof des Staates Maine vor. Der Hersteller hatte den Fahrer des gebraucht gekauften Gabelstaplers nicht vor Gefahren gewarnt, die sich bei neuartigen Lagerregalen stellen. Der Hersteller hatte das Gerät 1990 verkauft und erfuhr erst 1995 von solchen Regalen.


Sonntag, den 16. Sept. 2007






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.