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Mittwoch, den 19. Sept. 2007

Dickes M&A Malheur  

.   Der Riese schluckt den Kleinen. Vertritt der Anwalt beide, verliert er einen Mandanten. Manchmal wird es komplexer. Riesenmandant schluckt fremden Kleinen, mit dem ein Mittelmandant eine Geschäftsbeziehung unterhält.

Der Erwerb steht noch in den Sternen. Mittelmandant weiß davon nichts. Anwalt auch nicht, weil er den Riesen nur in Spezialfragen berät, nicht bei M&A. Kleiner Dritter räumt auf und kündigt die Softwarevertriebsverträge, die die zukünftige Mutter übernehmen soll.

Auch die mit Mittelmandant. Der bringt Anwalt mal wieder ins Spiel, um aus der Kündigung das Beste zu machen. Mitten im Spiel quietschen die Bremsen: Übernahme! Vorbei der Spaß, denn nun hätte Anwalt einen Interessenskonflikt.

Oder vielleicht nicht? Syndikus vom kleinen Dritten ruft Anwalt wegen der Antwort auf die Kündigung an: War ja ganz zivil im Stil. Moment, bevor wir darüber sprechen: Riese hat Sie heute gekauft - den vertreten wir auch! Conflict of Interest.

Autsch - ich würde einen Conflict Waiver befürworten, sagt er. Gut, versuchen wir. Mal sehen, was Riese sagt, wenn wir die non-adversarial Nature des Konfliktes erklären. Mittelmandant wäre einverstanden. Für Big Iron einen anderen Anwalt in den USA zu finden, fällt ihm schwer. Die Standesregeln würden den Waiver gestatten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.