In der Regel wird solch ein Kunde bei einem Dauerleistungsverhältnis sofort fallen gelassen oder freundlich verabschiedet. Vielleicht kehrt er ja zurück, wenn das Kündigungserlebnis erfreulich war und der Wettbewerber sich doch nicht als besser erweist.
Am Vertrag festhalten und womöglich klagen - das lohnt sich in der US-Rechtsordnung bei Verbraucherverträgen in der Regel nicht, wie schon im Kapitel Vertragsverhandlungen in den USA in Heussen (Hrsg.), Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2007 erklärt.
Niemand setzt sich freiwillig dem Ärger eines Rechtsstreites aus - von den Verfahrenskosten ganz abgesehen, die nach der American Rule bei jeder Partei verbleiben. Die Kostenerstattung wie nach §91 ZPO gibt es in der Regel nicht. Niemand klagt in den USA einen Vertrag im Wert von $2.000 ein, wenn man allein im einfachen Beweisverfahren ein Kostenrisiko von $20.000 oder mehr eingeht. Vertrag USA Verbrauchervertrag Kostenerstattung Klage USA