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Montag, den 19. Nov. 2007

USA schützen Sklavenhalter  

.   Die USA schützen Diplomaten mit wie Sklaven gehaltenem Personal, indem sie ihre diplomatische Immunität garantieren, erklärt der 136 Seiten lange Antrag von sechs Angestellten bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission. Er beschuldigt die USA der Menschenrechtsverletzung. Fallbeispiele und Anlagen sollen die Behauptung untermauern. Laut ACLU wurde der Antrag am 15. November 2007 bei der Kommission in Washington eingereicht.

Der Antrag verdeutlicht schwer zu lösende Konflikte zwischen Staatsverträgen und Grundsätzen internationalen Rechts. Auf der einen Seite stehen Menschenrechtsübereinkünfte, die auch das Personal von Diplomaten nicht von ihrem Anwendungsbereich ausschließen. Auf der anderen Seite finden sich Abkommen wie die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, die durch Gesetze wie den Foreign Sovereign Immunities Act umgesetzt wurden, um Diplomaten im Interesse zwischenstaatlicher Beziehungen vor staatlichen Eingriffen der Gastländer zu schützen.

Die Immunität bewirkt, dass in ihren Menschenrechten von Diplomaten beeinträchtigte Personen ihre Rechte nicht wirksam durchsetzen können, behauptet die Antragsbegründung. Der Konflikt ist typisch für arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Botschaften, Konsulaten und internationalen Organisationen. In Washington wie anderenorts wird oft die Presse eingeschaltet, um auf Missstände hinzuweisen und Druck auf Arbeitgeber auszuüben.

Bei westeuropäischen Ländern stellen sich in der Regel keine Fragen mit Menschenrechtsdimensionen, sondern eher zu unterschiedlichen sozialpolitischen Auffassungen. Beispielsweise lässt sich der von Europa an ein Konsulat in den USA exportierte Mutterschutz nach Ortsrecht als fragwürdiger Eingriff in das berufliche Entfaltungsrecht werten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.