• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 19. April 2008

USA-Notiz für Schriftsteller  

.   Merken - vielleicht braucht es ein Mandant: Die ISBN U.S. Agency vergibt ISBNs in den USA über die Agentur Bowker. Bowker vergibt auch Strichkodes und veröffentlicht eine Preisliste. Die ISBNs gelten für Verfasser mit Sitz und Veröffentlichungsort in den Vereinigten Staaten.

Wer bei AuthorCrossing ein Buch herausbringt, muss dem Verlag die Beschaffung der ISBN überlassen und verschwendet nur Geld mit dem Selbsterwerb. Aha. Um das Urheberrecht kümmert sich der Schriftsteller selbst, sagt AuthorCrossing. Alles klar - außer im grenzüberschreitenden Schreibertum.

Schreiben muss man selbst. Wenn sich niemand für das Werk interessiert? Dann kann man es über BookCrossing wieder loswerden. Weltweit. Praktisch. Für alles ist gesorgt.


Samstag, den 19. April 2008

Vor dem Ausverkauf: Tipps  

.   In die Buchprojekte dieses Jahres reiht sich noch der kurz vor dem Ausverkauf stehende USA Bewerbungsführer für Juristen ein. Ein Blick auf die Rezension bei der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung beweist, dass das Konzept stimmt. Was können wir verbessern?

Wenn man laufend Bewerbungen beurteilt, fällt auf, dass zahlreiche Bewerber Bewerbungshilfen ignorieren. Und nicht nur das. Manche erkundigen sich nicht einmal über die Bewerbungsvorgaben des Hauses, an dem sie anklopfen. Andere schreiben ins Blaue, ohne zu ermitteln, ob der Arbeitgeber überhaupt zu ihnen passt - und umgekehrt.

Sie verbauen sich die Chancen, und ihre Bewerbung ist das gezahlte Porto nicht wert. Genau wie bei denen, die bei Suchmaschinen Begriffe wie Jurist Bewerbung Muster USA eingeben. Wie vermittelt man Hinweise auf Fehler und Tipps denjenigen, die mit dem Examen in der Tasche meinen, ausgelernt zu haben?







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.