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Montag, den 30. Juni 2008

Waffenverbot und Bürgersicht

 
.   Das Petitionsrecht kommt bei der Lockerung des Waffenverbots in Washington ins Spiel, wenn die Hauptstadt den gerichtlichen Geboten entspricht, den freien Zugang zu Pistolen zu garantieren, die Pflicht zum Entladen von Handfeuerwaffen aufzuheben und den Verschlussmechanismuszwang zu revidieren.

Richter Scalia vom Supreme Court ignorierte zwar vergleichbare Regelungen, die zur Zeit der Verabschiedung des zweiten Verfassungszusatzes bestanden, und wurde damit seinem Prinzip untreu, die Quellen des Rechts im Kontext ihrer Entstehungsgeschichte zu prüfen und kein neues Richterrecht zu schaffen, doch hält sich der District of Columbia an sein Gebot und die Erfindung eines privaten Rechts auf Waffenbesitz.

Die Öffentlichkeit wird am 2. Juli 2008 angehört. Wie wird sie die Genehmigungserteilung für Waffenläden beurteilen, wie den allgemeinen Zugang zu Pistolen? Der Bürgermeister hat es sich nicht nehmen lassen, den gegenüber Scalia unterliegenden Rechtsanwalt Peter J. Nickles zum Justizminister des District of Columbia zu nominieren. Er befindet sich immerhin in der ausgezeichneten Gesellschaft der Richter Stevens und Breyer, die die überzeugenden Mindermeinungsbegründungen des Supreme Court verfassten.


Sonntag, den 29. Juni 2008

Fußball, Waffen, Ärmel

 
.   Während ein Erdteil um Fußball fiebert, sorgt sich ein anderer um das Waffenverbot. Der Ausbilder lässt den Referendar seinen europäischen Spaß genießen und kann im Flughafen nach der Sicherheitskontrolle die 150 Seiten des Heller-Urteils in Ruhe lesen.

Klar, alle sind sich einig, dass der zweite Verfassungszusatz Fehler enthält und ausgelegt werden muss. Der Ausbilder stimmt für die Korrektur des Wortes bear, denn die Verfassungsväter beabsichtigten bestimmt nur, dass sich die Amerikaner mit bare Arms kebbeln sollen, nicht mit Maschinengewehren.

Kein Wunder, dass es seit der District of Columbia v. Heller-Urteilsverkündung Klagen gegen Einzelstaaten, Kreise und Gemeinden hagelt, die das Tragen von Waffen regeln, nicht das Ringen mit hochgekrempelten Ärmeln.

Ob die Hauptstadt Waffenläden zulässt, ist noch unklar. Halbautomatische Waffen sollen nicht erlaubt werden; einen passenden Angriff auf ein solches Verbot hatte der Supreme Court gestern nicht zur Prüfung angenommen, sodass sich der District of Columbia halbwegs sicher fühlen kann. Das Reisen mit Waffen wird auch nicht vereinfacht, denn an jeder einzelstaatlichen Grenze gelten andere Gesetze. Das Second Amendment erlaubt den Wirrwarr.


Samstag, den 28. Juni 2008

Verfassungsfremdes Waffenurteil

 
.   Richter Scalia muss von allen guten Geistern verlassen gewesen sein, als er die Mehrheitsbegründung im Waffenfall District of Columbia v. Heller verfasste und ein privates Waffenbesitzrecht erfand. Das ist der Eindruck, den die Mindermeinungen vermitteln.

Der Bund sollte mit dem zweiten Verfassungszusatz davon abgehalten werden, die souveränen Einzelstaaten der USA zu demilitarisieren. Jeder Staat darf hingegen seine Miliz regeln. In der Bundesverfassung wird ein privates Recht auf Waffenbesitz nicht erwähnt. Worte und Kontext betreffen allein Milizen, erörtert überzeugend Richter Stevens. Ein privates Waffenrecht leitet sich aus dem verkorksten Text nicht ab.

Die zweite Mindermeinung von Richter Breyer erklärt ebenso überzeugend, dass selbst wenn die Scalia-Ansicht über ein privates Waffenbesitzrecht zutreffen sollte, die Einschränkungen des Gesetzgebers völlig verfassungsvereinbar sind. Das Waffenverbot der Hauptstadt wäre also verfassungsgemäß.

Wer Richter Scalia im kleinen oder großen Rahmen erlebt hat, weiß dass seine Eloquenz eine Mehrheit in seinen Bann schlagen kann. Dass sie ihm hilft, Präzedenzfälle auf den Kopf zu stellen und die Verfassung und ihre Geschichte zu verdrehen, bleibt unverständlich - insbesondere weil Scalia wie keiner den Treueeid auf Ursprungstexte schwor, denen er laut Breyer und Stevens hier abschwört. [Second Amendment, Verfassungszusatz, Heller, Waffenurteil,Waffenverbot,Verfassungsgeschichte]


Freitag, den 27. Juni 2008

Entführung im Weißen Haus

 
.   Als Bush Nordkorea am 26. Juni 2008 Lockerungen im Exportkontrollrecht in Aussicht stellt, erinnert er die Presse an eine Kindesentführung:
I remember meeting a mother of a child who was abducted by the North Koreans right here in the Oval Office. It was a heart-wrenching moment to listen to the mother talk about what it was like to lose her daughter. … Today is a positive day; it's a positive step forward.



Nordkorea dumm dran

 
.   Während Amerika fragt, ob Bush Nordkorea nicht zuviel verspricht, fragen sich Experten im Exportkontrollrecht, was Bushs Rede Korea nützt. Das Ausfuhr- und Embargorecht der USA, das auch Wiederausfuhren aus dem Ausland nach Nordkorea einschränkt, bleibt in Verbindung mit den Kontrollen der UNO und der IAEA so umfassend, dass die von Bush angekündigten Lockerungen der Wirtschaft kaum neue Wege öffnen und Nordkorea unter dem Damoklesschwert der Embargo-Sanktionen belassen. Unter demselben Damoklesschwert handeln Unternehmen im Ausland, die im Glauben an eine Lockerung Waren mit amerikanischen Teilen nach Nordkorea exportieren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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