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Sonntag, den 03. Aug. 2008

Das dreckige Dutzend  

MJW - Washington.   Am 30. Juli 2008 stellte sich William Mellor, mit Richard A. Levy Verfasser des Buchs The Dirty Dozen: How Twelve Supreme Court Cases Radically Expanded Government and Eroded Freedom, der Kritik. Im F.A. Hayek Auditorium des Cato Insititute, einem libertären Think Tank, moderierte Amanda Frost die Diskussion zwischen Mellor, dem Ilya Shapiro zur Seite sprang, Doug Kendall und David J. Barron.

Der erste Teil des Buchs stellt Fälle vor, in denen der Supreme Court, nach Meinung der Autoren in unzuläßiger Weise, die Kompetenzen der Bundesregierung ausgeweitet hat. Der zweite Teil befasst sich mit Entscheidungen, die die Bürgerrechte einschränken. Bei der Analyse gehen die Verfasser davon aus, dass die Verfassung möglichst getreu dem Wortlaut ausgelegt werden soll. Wenn die Kompetenzen der Bundesregierung erweitert oder Bürgerrechte eingeschränkt werden sollen, muss dies aus Verfassungsänderungen, Amendments, folgen, nicht aus Verfassungsinterpretation.

Kendall und Barron kritisierten die Fallauswahl im zweiten Teil des Buchs, bei der das Gewicht einseitig auf Urteile zu ökonomischen Maßnahmen liegt, die Urteile des Supreme Court zu Bürgerrechten blenden sie hingegen aus. Die Verfasser lesen ihre libertäre Agenda in die Verfassung hinein, wenn sie davon ausgehen, darin sei lediglich eine Bundesregierung mit eng begrenzten Kompetenzen geregelt. Dabei übergehen sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung, deren Autoren eine starke Bundesregierung wollten. Als pragmatisches Beispiel ziehen sie die Erfahrungen während der Depression heran. Erst ein Ausbau der Regierungskompetenzen durch Präsident Roosevelt brachte wirtschaftliche und politische Stabilität.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.