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Dienstag, den 05. Aug. 2008

Dienstag, den 05. Aug. 2008

Unzucht über Staatsgrenzen  

.   Schlicht und ergreifend: Staatsgrenzen überschreitender Minderjährigenverkehr führt zu einer simplen Berufungsbegründung in zahlreichen den Strafrechtler bewegenden Punkten, ergänzt um eine ausführliche Prüfung der Strafbemessungsmerkmale nach den außer Kraft gesetzten federal Guidelines sowie um eine detaillierte Anweisung an den Strafverteidiger zur Rechtsmittelbelehrung.

Dokumentiert in United States of America v. Jack Earl Vance, Az. 07-4785, am 1. August 2008, zur Bestätigung einer Haftstrafe von 78 Monaten durch das jeder Nachsicht unverdächtigen Bundesberufungsgericht im vierten Bezirk der USA, also den Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.