- Az.: 07-3544, USA v. Silveus: PDF-Datei
- Az.: 07-3269, Facenda v. NFL Films Inc: PDF-Datei
- Az.: 07-2688, Lewis v. Atlas Van Lines Inc: PDF-Datei
- Az.: 07-2431, In Re: Merck & Co v.: PDF-Datei
- Az.: 07-1821, Elsmere Park Club v. Elsmere: PDF-Datei
- Az.: 06-4688, Umland v. Planco Fin Ser Inc: PDF-Datei
- Az.: 06-4574, In Re: Schaefer Salt v.: PDF-Datei
- Az.: 06-4522, Pichler v. UNITE: PDF-Datei
- Az.: 06-2209, Thabault v. Chait: PDF-Datei
In internationalen Prozessen ist zu beachten, dass ausländisches Recht durch Sachverständige bewiesen wird, denn es gilt nicht als vom Richter zu bewertende Rechtsfrage, sondern als Tatsache, die der Beweiswürdigung der Jury unterliegt.Es ist ja nicht immer brutal, und manchmal wirken die den gegnerischen Sachverständigen zerfleddernden Litigators sogar wie Gentlemen. Doch immer wieder beobachtet man, dass Gelehrte aus dem Ausland eingeflogen und hier zerpflückt werden, weil sie sich die Pein des Verhörs und Kreuzverhörs gar nicht ausmalen konnten.
Jede Partei stellt ihre eigenen Sachverständigen. Auch bei Rechtsfragen werden diese als Expert Witness von der Gegenseite im oft brutalen Kreuzverhör, Cross Examination, vernommen.
Sie erzählen munter und ungezügelt vom ausländischen Recht. Bis sie vom geschickten Befrager eines Widerspruchs überführt werden, die er triumphal den Geschworenen präsentiert. Das ist brutal, denn kein Recht ist 100%-ig wasserdicht. Also kommt der Hinweis in die Fluglektüre zum US-Prozess.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.