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Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Freitag, den 10. Okt. 2008

Rechtliches Gehör im Supreme Court  

.   Die Tondateien der Termine im Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago sind oft die halbe Stunde wert, die man einsetzen muss, um seine Überlegungen nachzuvollziehen. Beim Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court in Washington, kann man die Tonaufzeichnungen noch nicht über das Internet anhören.

Er stellt jedoch die schriftlichen Aufzeichnungen in der Form von Wortprotokollen, Transcripts, zur Verfügung. Noch interessanter wären die Aufzeichnungen der neun Richter, doch sind diese ihren Memoiren vorbehalten, wenn nicht ein Law Clerk etwas ausplaudert.


Freitag, den 10. Okt. 2008

Nicht witzig, Frau Justizministerin  

.   Die Verfassungswidrigkeit der Impressumspflicht ist wohl immer noch nicht abschließend bestätigt, wenn man die lachhafte Begründung der Bundesjustizministerin im neuen, doch unverbindlichen Impressumsleitfaden liest. Warum soll sich der Deutsche den Kriminellen amtspflichtig ausliefern?

Ist dasselbe Ministerium nicht für Stalker, Phisher, Terroristen und sonstige Kriminelle zuständig, die Anbieterkennzeichnungen abgrasen? Glaubt es wirklich, dass dem betrügerischen Internetanbieter der Verbraucherschutz am Herzen liegt?

Selbst wenn dem Ministerium der Meinungsfreiheitsgedanke schnuppe wäre, - in den USA bewährt er sich seit über 200 Jahren als hohes Verfassungsgut, um den Tyrannen jede Chance zu nehmen, - gibt es gute Datenschutzgründe im deutschen Recht, denen die unnütze Offenlegung kritischer Internetnutzerdaten zuwider läuft.

Das gilt erst insbesondere seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 in 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07. Warum setzt sich die Ministerin damit nicht auseinander?

Sind informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit zu heiße Eisen? Steht der unmündige Verbraucher über allem? Wird die Verfassungswidrigkeit aus Populismus versteckt?

In anderen Ländern wird vor der Angabe persönlicher Daten im Internet gewarnt, in Deutschland werden Bürger dazu gezwungen. Wieviele impressumsgläubige Deutsche müssen noch belogen, betrogen oder auch ermordet werden, bis der TMG-Irrsinn revidiert wird? [Impressum, Internet identification, Internet crime, chilled Speech, Verfassung, informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz]


Freitag, den 10. Okt. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.