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Dienstag, den 28. Okt. 2008

Urteile vom Pazifik  

.   Wenn 400.000 Dokumente im Beweisverfahren, Discovery, der Gegenseite gesandt werden und eins sich dann als vom Anwaltsgeheimnis geschützt erweist, kann der Offenleger es zurück verlangen? Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco prüfte diese Frage in der zweiten der heute verkündeten Entscheidungen:
  1. UNITED BROTHERHOOD V. NLRB
  2. TRUCKSTOP.NET, LLC V. SPRINT COMM.
  3. USA V. SNELLENBERGER
Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.


Dienstag, den 28. Okt. 2008

Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Ted Anthony Prevatte v. James French: 07-14536
  2. Kenneth R. Christ, Jr. v. Beneficial Corporation: PDF
  3. Richard L. Toomey v. Wachovia Insurance Services: PDF
  4. Gary Pelphrey v. Cobb County, Georgia: PDF


Dienstag, den 28. Okt. 2008

Dienstag, den 28. Okt. 2008

Freundschaft kein Dienst  

.   Wer einem Bekannten beim Bau einer Hütte hilft, erlangt in New York mit einer Verletzung keinen Gefährdungs­haftungsanspruch auf Schadensersatz, entschied das Oberstgericht dieses Staates nach dortigem Recht.

Strict Liability gilt nach §240(1) Labor Law von New York nur im Arbeits­verhältnis, verkündete das Gericht in Sachen Eric Stringer v. Barbara Musacchia et al., Az. 158, am 21. Oktober 2008. [Haftung USA, Schadensersatz, Gefaehrdungshaftung, New York, US-Recht ]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.