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Samstag, den 08. Nov. 2008

Richter rotieren  

.   In allen Instanzen der Bundesgerichtsbarkeit der USA - und ähnlich auch in der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit der über 50 Rechtsordungen in den Vereinigten Staaten - sind die Richter für alles zuständig. Eine Spezialisierung in Zivil-, Straf-, Arbeits-, Steuer- oder Sozialgerichtsbarkeit gibt es nicht.

Das in Washington beim Weißen Haus liegende Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, United States Court of Appeals for the Federal Circuit mit seinen Sonderzuständigkeiten im Patent- und Außenhandelsrecht ist eine der wenigen Ausnahmen und zugleich nicht auf einen geographischen Bezirk beschränkt.

Um Richtern der erstinstanzlichen Bundesgerichte und anderer Bundesberufungsgerichte einen Einblick in die Tätigkeit des Sondergerichts zu gewähren sowie dessen Richter zu entlasten und den Erfahrungsaustausch für alle Seiten fruchtbar zu gestalten, unterhält des Gericht ein Besuchsprogramm. Visiting Judges anderer Gerichte werden in die Arbeit des Sondergerichts einbezogen. Eine Übersicht verrät weitere Einzelheiten.


Samstag, den 08. Nov. 2008

Jordanien vermeidet Immunitätsfrage  

AK - Washington.   In Ahmad Chalabi, et al. v. Hashemite Kingdom of Jordan, et al., Az. 07-7141, konnte Jordanien eine abschließende Beurteilung der Immunitätsfrage nach dem Foreign Sovereign Immunities Act vermeiden. Ein jordanischer Geschäftsmann hatte gegen das Königreich geklagt und verlangte Schadensersatz für die staatliche Übernahme seiner Bank im Jahre 1989. Die Übernahme hatte den Konkurs der Bank und ihres amerikanischen Ablegers bewirkt. Chalabi behauptete die Zuständigkeit des Gerichts, da es sich bei Jordaniens Handlungen um acta iure gestiones im Sinne der Commercial Activity Exception des FSIA handele.

Das Untergericht hatte die Klage ohne Entscheidung über die Immunitätsfrage als verjährt abgewiesen. Es folgte damit dem obersten Bundesgericht, das den Gerichten in einer jüngeren Entscheidung Spielraum gewährte, auf welche von verschiedenen Zulässigkeitsfragen sie ihre Abweisungsentscheidung stützen. Eine endgültige Entscheidung der Immunitätsfrage hätte weitere Beweiserforschung benötigt, weshalb das Gericht eine Abweisung als verjährt prozessökonomisch sinnvoller fand. Das Berufungsgericht stimmte dem zu, obgleich es die Verjährungsfrage als Zulässigkeitsproblem mit materiellrechtlichen Einschlägen ansah.

Der Fall verdeutlicht, dass amerikanische Gerichte Klagen gegen ausländische Hoheitsträger auch dann abweisen können, wenn die Frage der Immunität und damit der gerichtlichen Zuständigkeit letztlich ungeklärt bleibt.


Samstag, den 08. Nov. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.