• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 15. Nov. 2008

Kamelreiter verlieren vor Gericht  

.   Sind amerikanische Gerichte für Ansprüche gegen fremde Regierungs­mitglieder zuständig, denen die Entführung von Kindern zur Ausbildung als Kamelreiter vorgeworfen wird?

Nein, entschied das erst­instanzliche Bundes­gericht in Miami in einem Urteil vom 20. Juli 2007 in Sachen Mother Doe I et al. v. Sheikh Mohammed Bin Rashid al Maktoum et al., Az. 06-22253. Das Urteil legt die Einreden, einschließlich der Staaten­immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act, der Beklagten übersichtlich dar.

Das Gericht brauchte sich jedoch bei der Klagabweisung nur auf die mangelnde persön­liche Zustän­digkeit zu stützen. Die Beklagten rügten auch das anonyme Auftreten der Kläger als Mother Doe I und Father Doe I. [US-Recht, Zustaendigkeit, Immunitaet, FSIA ]


Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied am 14. November 2008 diese Fälle:
  1. Rockwell v. Peake
  2. Christopher v. Dept. of the Army
  3. Shultz v. Peake
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008

Samstag, den 15. Nov. 2008






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.