Durch neuere Rechtsprechung zur Rechtskrafterstreckung, res judicata, können Kläger heute auch zur Verbindung beider Anspruchsarten gezwungen werden. In Sachen Neil J. Giannone v. York Tape & Label, Inc., Az. 07-2673, war der Kläger zunächst mit einer Feststellungsklage und einem Untersagungsantrag erfolgreich, als er ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot rügte.
Als er diesem Erfolg im Equity-Bereich einen krönenden Abschluss mit einer zweiten Klage - auf Schadensersatz nach Common Law-Grundsätzen - aufsetzen wollte, verlor er vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks wegen der Rechtskrafterstreckung. Derselbe Sachverhalt war bereits behandelt worden und den Schadensersatzanspruch hätte er damals geltend gemacht werden müssen, entschied es am 2. Dezember 2008.
Zum entgegengesetzten Ergebnis gelangte hingegen das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 10. November 2008 in Sachen Andrew Robinson International, Inc. et al. v. Hartford Fire Insurance Company, Az. 08-1255, demn. in Auslandsbeilage VersicherungsRecht. Dort folgte einer erfolgreichen Feststellungsklage gegen einen Versicherer eine Schadensersatzklage nach einem einzelstaatlichem Verbraucherschutzgesetz gegen rechtswidrige Deckungsschutzverweigerung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.