• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 09. März 2009

Zeitumstellung und -unterschied  

.   Heute kam die Bestätigung: Nach der gestrigen Zeitumstellung liegt der Unterschied zwischen Washington und Wien oder Berlin, Berlin und Berlin, Maryland oder Bern und New Berne in der Tat bei fünf Stunden. 18 Uhr MEZ entspricht nun 13 Uhr EDT.


Montag, den 09. März 2009

Montag, den 09. März 2009

Ist die Schweiz pleite?  

.   Die Linke weiß nicht, was die Rechte tut: Die USA verlangen von der Schweiz Steuerhinter­ziehernamen unter Verletzung des Bankgeheimnisses. Der helvetische Unmut führt zum Vorschlag, die USA-Vertretung in Kuba aus der schweizer Botschaft zu vertreiben.

Im Gegenzug, schreibt die Washington Post am 7. März 2009 in No Good Deed, könnten die USA die $54 Milliarden streichen, die sie der Schweiz für die Rettung von UBS versprachen. Die notwendigen Dollar hätten der Schweiz gefehlt - sie konnte nur Franken dagegensetzen, - und den Vertrauensverlust in die Schweiz wollten die USA nicht riskieren.

Die Steuerabteilung im US-Schatzamt - neuerdings bekannt als Schwatzamt und von einem Steuersünder geleitet - weiß wohl nicht, was seine Geldwirt­schaftsabteilung plant. Die Idee der Post, das Geld als Druckmittel zu verwenden, hat sie scheinbar nicht mit einer Lektüre der US-Doppelbesteuerungsabkommen verbunden. [US-Recht, Steuerrecht,Steuerhinterziehung,Bankgeheimnis]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.