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Samstag, den 04. April 2009

Deutscher Narkotika-Handel  

.   Deutschland gehört zu den Ausfuhr- und Einfuhrstaaten, die das US-Außenministerium in Washington am 6. April 2009 als vollständig mit den USA kooperierendes Land im Handel mit Narkotika-Vorprodukten bescheinigt, Federal Register, Bd. 74, Heft 64, S. 15574-15575. Die anderen Staaten sind Indien, Belgien, Singapur, China, Taiwan, Argentina, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Indonesien und Thailand. Die Bescheinigung richtet sich nach der UN-Übereinkunft Convention Against Illicit Traffic in Narcotic Drugs and Psychotropic Substances und betrifft die Produkte Pseudoephedrin und Ephedrin.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.