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Freitag, den 17. April 2009

Freitag, den 17. April 2009

Freitag, den 17. April 2009

Rechtskraft statt Vormundschaft  

.   Prozessvormundschaft wollte das Gericht gegen eine Vielfachklägerin anordnen, doch gewann sie letzte Woche im Bundesberufungsgericht, weil das Gericht einen Verfahrensschritt vergessen hatte.

Eine weitere Klage weist das Instanzgericht in Washington nun mit einer am 16. April 2009 verkündeten Entscheidung aus Gründen der Rechtskraft und der Prozessökonomie mit leicht nachvollziehbarer Erläuterung ab.

In diesem Verfahren hatte sich die Klägerin vollständig auf den Sachverhalts- und Rechtsvortrag in zwei anderen Verfahren bezogen und damit dasselbe wie dort geltend gemacht. Das war dem Gericht in Sachen Elena Sturdza v. United Arab Emirates et al., Az. 09-0699, doch etwas zuviel.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.