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Freitag, den 01. Mai 2009

Auslandszustellung neu beurteilt  

.   Ein instanzgerichtlicher Beschluss von Bedeutung: US-Kläger müssen sich an das Haager Zustellungsabkommen halten, gleich welchen Rat das US-Außenministerium erteilt. Der Fall betrifft die Zustellung an eine Partei in Mexiko. US-Kläger hatten sich an Anweisungen des Ministeriums gehalten und die Zustellung per Post vorgenommen. Mexiko verlangt hingegen wie Deutschland die Zustellung über eine Zentralbehörde.

Obwohl der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Supreme Court, vor Jahrzehnten erklärt hatte, dass die Zustellung nach der Übereinkunft fakultativ sein kann und die Zustellungsregeln des US-Prozess neben den Haager Bestimmungen anwendbar sind - was im Falle deutscher Beklagter in der Regel zu nicht anerkennungs- und vollstreckungsfähigen Urteilen führt und damit den amerikanischen Kläger kurz vor dem Ziel frustrieren kann - entschied Richter John Walter vom United States District Court for the Central District of California am 15. April 2009 in Sachen OGM, Inc. et al. v. Televisa, S.A. DE C.V. et al.,, Az. 08-5742, gegen den Kläger.

Er erklärte die postalische Zustellung unter Bezugnahme auf Volkswagenwerk Aktiengesellschaft v. Schlunk, 486 US 694, 705 (1988), Brockmeyer v. May, 383 F3d 798, 801 (9th Cir. 2004), und den Fachbeitrag von Charles B. Campbell, No Sirve: The Invalidity of Service of Process Abroad by Mail or Private Process Server on Parties in Mexico Under the Hague Service Convention, 19 Minn. J. Int'l L. (Winter 2010), sowie dem Restatement (Third) of Foreign Relations Law, § 471 cmt. e (1987), nichtig.

Das Ministerium hatte seinem Rat eine nichtoffizielle Übersetzung des mexikanischen Vorbehalts zugrunde gelegt.


Freitag, den 01. Mai 2009

Kanzleifieber  

.   Fast weltweit ein Feiertag, doch in den USA wird gearbeitet. Der Labor Day kommt erst im September, der nächste Feiertag mit dem Memorial Day Ende Mai. Die Welt kann ihr H1N1-Fieber auskurieren, während es sich hier verbreiten lässt. Die Grippe hat Washington und auch das Weiße Haus erreicht. Mit der U-Bahn würde er nicht fahren, erklärt Vizepräsident Biden. In der Kanzlei wird dennoch fieberhaft gearbeitet. Von der Feier besonderer Errungenschaften wird sich am Abend wohl auch niemand abhalten lassen. Auf die Wangenküsse kann man wohl verzichten.


Freitag, den 01. Mai 2009

Richterwechsel im Supreme Court  

.   Justice Souter vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in der Hauptstadt Washington, DC tritt zurück und ermöglicht damit Präsident Obama, einen neuen liberalen Richter an den Supreme Court zu entsenden. Das Gericht setzt sich aus neun Richtern zusammen, die auf Lebenszeit bestellt werden.


Freitag, den 01. Mai 2009

Richterblog beschwert Anwalt  

.   Das Leben von Anwälten würde durch die Pflicht, Blogs von Richtern zu lesen, wenn Richter Blogs schrieben, erschwert. Sie müssten sie auf Vorurteile prüfen und möglicherweise besondere Vorkehrungen treffen. So lautet die Quintessenz einer Fußnote in einer Disziplinar-Entscheidung aus Pennsylvania über die Zulässigkeit der Einschränkung von Blogs staatlichen, unabhängigen Entscheidungspersonals im Bildungssystem dieses Staates: Real Judges Shouldn't Have Blogs.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.