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Dienstag, den 19. Mai 2009

US-Kontakte schaffen Zuständigkeit  

.   Wieviele Kontakte zum USA-Gerichtsstaat braucht ein fremdes Unternehmen, um seiner Gerichtsbarkeit zu unterfallen? Erst mit minimum Contacts kann ein Long Arm Statute den Ausländer erhaschen.

Zahlreiche Kontakte - Telefonate, EMail, eine im Forumstaat vielgelesene Webseite, Produktverkäufe oder Kongressbesuche im Forumstaat - reichten dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 18. Mai 2009 nicht aus, um einen britischen Patentinhaber der US-Gerichtsbarkeit im Forumstaat Kalifornien zu unterwerfen. Die meisten Kontakte standen nicht mit der Sache in Verbindung.

Zwar gilt in Patentsachen ein besonderer Gerichtsstand nach 35 USC §293 in der Hauptstadt Washington, doch den hatte der kalifornische Kläger in Autogenomics, Inc. v. Oxford Gene Tech. Ltd., Az. 08-1217, ignoriert und er muss daher mit der Klagabweisung vom Gericht in Kalifornien leben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.