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Mittwoch, den 10. Juni 2009

Chrysler-Beschluss im Internet  

.   Auf der Webseite des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, befindet sich nun der Beschluss des Supreme Court vom 9. Juni 2009 zur Abweisung des Antrags eines Pensionsfonds, der die schnelle Übertragung von Vermögensbestandteilen von Chrysler auf Fiat im Konkurs aus Verfassungsgründen verhindern wollte: Indiana State Police Pension Trust v. Chrysler LLC, Az. 08A1096.

Die neun Richter erklären einstimmig, dass kein Recht auf eine Prüfung der angegriffenen untergerichtlichen Entscheidung besteht, sondern lediglich an das Ermessen des Gerichts appelliert werden kann. Um die Ermessensausübung zu rechtfertigen, muss der Antragsteller hohe Beweisanforderungen erfüllen.

Dies gelang dem Pensionsfonds nicht, sodass der Antrag abzuweisen ist, selbst wenn der Supreme Court nicht ausschließen kann, dass ein unwiederbringlicher Schaden droht. Diese Entscheidung ist ein typisches Beispiel für den Vorrang von prozessualer Gerechtigkeit vor materieller Gerechtigkeit, die das US-Recht charakterisiert.


Mittwoch, den 10. Juni 2009

Richter mit Spitzer verschworen  

.   Ein geistesschwacher Richter, eine gefälschte Richterunterschrift und eine Verschwörung der gesamten Gerichtsbarkeit des Staates New York entdeckte ein Kläger, als er das abweisende Urteil nach seiner Klage gegen einen Nachbarn prüfte.

Auf höhere Gerechtigkeit hoffte er daher in der Bundesgerichtsbarkeit, die allerdings nicht zuständig war - wenn ihm nicht der Ansatz der Bürgerrechtsverletzung eingefallen wäre. Von den Richtern bis zum Sekretariat und Justizminister verklagte er daher alle Verschwörer. Erfolglos. Sogar die Kosten des Verfahrens wurden im ausnahmesweise aufgebrummt.

Kommt der Fall nun vor den Supreme Court der USA in Washington, DC? Am 8. Juni 2008 entschied nämlich auch das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in Sachen Bernard P. Gollopm v. Elliot Spitzer et al., Az. 07-0847, gegen das tragikomische Opfer.


Mittwoch, den 10. Juni 2009

Chrysler-Insolvenz geht weiter  

.   Der zwei Seiten lange Beschluss des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, zur Chrysler-Insolvenz vom 9. Juni 2009 liegt noch nicht auf der Webseite des Supreme Court vor. Das Gericht soll beschlossen haben, den Antrag der Pensionsfonds des Staates Indiana abzuweisen.

Dadurch verschleppt sich der Konkurs nicht, und der Bankruptcy Court in New York City darf den Verkauf von Chrysler-Vermögen an Fiat gestatten. Sein Verkaufssignal darf ebenfalls im weiteren Rechtsweg angefochten werden. Bis zur Rechtssicherheit kann es für alle Beteiligten noch ein langer Weg sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.