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Freitag, den 12. Juni 2009

Staat verzichtet souverän nicht  

.   Der Staat als Souverän haftet für nix. Oder doch? In den USA haftet der Bund, wenn er freiwillig auf seine Immunität verzichtet. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC hat die Rechtsprechung zur Amtshaftung als Ausnahme von der Staatssouveränität so entwickelt, dass der Staat ausdrücklich gesetzlich den Immunitätsverzicht erklärt haben muss; Lane v. Peña, 518 US 187, 192 (1996).

Das kann laut Supreme Court in Spezialgesetzen und Allgemeinklauseln erfolgen. Wie komplex das wird, illustriert die leicht nachvollziehbare, nur 14 Seiten lange Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Sachen Mario A. Gonzalez v. Department of Transportation, Az. 07-3309, vom 11. Juni 2009. [US-Recht,Amtshaftung,Staatshftung]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.